CAS-Nummer: 72-48-0
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P233
Behälter dicht verschlossen halten.
P303+P361+P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Alizarinlösung in Ethanol 68 % v/v – gebrauchsfertige Reagenzlösung für Analytik, Labor und chemische
Nachweisreaktionen
Alizarinlösung in Ethanol 68 % v/v ist eine gebrauchsfertige alkoholische Reagenzlösung auf Basis von Alizarin und einer
Ethanol-Wasser-Mischung. Alizarin, auch als 1,2-Dihydroxyanthrachinon bezeichnet, gehört zur Stoffgruppe der Anthrachinonfarbstoffe und
zeichnet sich durch charakteristische pH- und komplexbildungsabhängige Farbänderungen aus.
Die Lösung eignet sich insbesondere für analytische Laborverfahren, chemische Nachweisreaktionen, Färbe- und Indikatoranwendungen sowie
Forschungs- und Ausbildungszwecke. Durch die ethanolische Matrix wird eine gleichmäßige Verteilung des Farbstoffs ermöglicht und die
Lösung kann direkt in geeigneten analytischen Verfahren eingesetzt werden.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Alizarinlösung in Ethanol 68 % v/v
- Enthaltener Farbstoff: Alizarin
- Chemische Bezeichnung: 1,2-Dihydroxyanthrachinon
- Alternative Bezeichnungen: Alizarin, C.I. 58000, 1,2-Dihydroxyanthraquinon
- Summenformel Alizarin: C₁₄H₈O₄
- CAS-Nummer Alizarin: 72-48-0
- EG-Nummer Alizarin: 200-782-5
- Molare Masse Alizarin: 240,22 g/mol
- Lösungsmittelmatrix: Ethanol / Wasser
- Ethanolgehalt: 68 % v/v
- CAS-Nummer Ethanol: 64-17-5
- EG-Nummer Ethanol: 200-578-6
- Aussehen: Charakteristisch gefärbte, klare bis leicht opaleszierende Lösung
- Qualität: Labor- und Analysereagenz
- Stoffgruppe: Anthrachinonfarbstoff / alkoholische Reagenzlösung
- Alizarin mit CAS 72-48-0 wird als 1,2-Dihydroxyanthrachinon mit einer molaren Masse von 240,22 g/mol geführt. Vergleichbare
Analysequalitäten werden als Labor- und Analysereagenzien eingesetzt.
Qualitätsmerkmale
- Gebrauchsfertige Alizarin-Reagenzlösung
- Definierte Ethanol-Wasser-Matrix mit 68 % v/v Ethanol
- Geeignet für analytische und chemische Nachweisverfahren
- Gleichmäßige Verteilung des Farbstoffs
- Geeignet für reproduzierbare Laboranwendungen
- Einsetzbar für Forschung, Entwicklung und Qualitätskontrolle
- Kein eigenständiges Lösen des Farbstoffes erforderlich
- Praktische Anwendung als gebrauchsfertiges Laborreagenz
Typische Anwendungsgebiete
Alizarinlösung wird insbesondere eingesetzt für:
- Analytische Nachweisreaktionen
- Komplexbildungsreaktionen mit Metallionen
- Photometrische und kolorimetrische Untersuchungen
- Labor- und Forschungsanwendungen
- Indikator- und Färbereaktionen
- Qualitative anorganische Analytik
- Methodenentwicklung
- Ausbildungs- und Demonstrationsversuche im Labor
- Qualitätskontrolle
Alizarin wird unter anderem als analytisches Reagenz und für den Nachweis beziehungsweise die Untersuchung verschiedener Metallionen
eingesetzt. Darüber hinaus findet es Anwendung als Farbstoff und bei spektrophotometrischen Untersuchungen.
Sicherheitshinweise
- Die Gefahreneigenschaften der fertigen Lösung werden wesentlich durch den Ethanolgehalt von 68 % v/v bestimmt. Die Lösung ist daher
als entzündbare Flüssigkeit zu behandeln.
- Signalwort: Gefahr
- Reines Alizarin wird je nach aktueller Stoffbewertung beziehungsweise Lieferantenklassifizierung unter anderem als schwer
augenschädigend, hautsensibilisierend und sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung eingestuft. Für eine verdünnte
Alizarinlösung dürfen diese Einstufungen jedoch nicht ungeprüft vom Reinstoff auf das Gemisch übertragen werden.
Gefahrenhinweise:
Typischer Gefahrenhinweis aufgrund des Ethanolgehalts:
- H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
P-Sätze – Auszug:
- P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
- P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden.
- P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P403 + P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Aufgrund von 68 % v/v Ethanol ist die Mischung als entzündbare Flüssigkeit zu bewerten. Die endgültige zusätzliche
Einstufung hängt von der Konzentration des enthaltenen Alizarins und der vollständigen Rezeptur ab.
- REACH: Alizarin wird unter CAS 72-48-0 und EG 200-782-5 geführt.
- ChemVerbotsV Deutschland: Eine Lösung, die lediglich aufgrund des Ethanolgehalts mit H225 gekennzeichnet ist, fällt nicht unter die
besonderen Abgabeanforderungen der Anlage 2 ChemVerbotsV. H225 gehört nicht zu den dort unter GHS02 erfassten Gefahrenhinweisen H224,
H241 und H242. Sollte die konkrete Alizarinkonzentration jedoch zusätzliche Einstufungen auslösen, muss die ChemVerbotsV erneut anhand
des fertigen Gemisches geprüft werden.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Chemikalienrechtlich grundsätzlich möglich, sofern das konkrete Sicherheitsdatenblatt keine zusätzliche
Abgabebeschränkung ergibt. Aufgrund der Zweckbestimmung sollte die Lösung dennoch als Labor- und Analysereagenz angeboten werden.
- NpSG Deutschland: Alizarin, Ethanol und die daraus hergestellte Alizarinlösung fallen nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
(NpSG). Alizarin wird weder von den Stoffgruppendefinitionen der Anlage 1 erfasst noch gehört es zu den in Anlage 2 ausdrücklich
genannten Stoffen.
- BtMG Deutschland: Alizarin und Ethanol sind in dieser Verwendung keine Betäubungsmittel nach dem BtMG.
Transport nach ADR/RID
Bei einer wässrigen Ethanollösung mit mehr als 24 Vol.-% und höchstens 70 Vol.-% Alkohol wird die Lösung unter UN 1170 geführt. Eine
Lösung mit 68 % v/v Ethanol liegt in diesem Bereich.
- Transport: Gefahrgut
- UN-Nummer: UN 1170
- Offizielle Benennung: ETHANOL, LÖSUNG / ETHANOL SOLUTION
- Gefahrgutklasse: 3
- Klassifizierungscode: F1
- Verpackungsgruppe: III
- Gefahrzettel: 3
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter stets dicht verschlossen halten.
- Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
- Von Hitze, Funken und offenen Flammen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Nur in gut belüfteten Laborbereichen verwenden.
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
- Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Aufgrund der Farbstoffeigenschaften Kontakt mit empfindlichen Oberflächen und Textilien vermeiden.
- Verunreinigungen der Lösung durch ungeeignete Pipetten oder Entnahmegeräte vermeiden.
- Entnommene Lösung nicht in das Originalgebinde zurückfüllen.
- Produktreste entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt und den örtlichen Vorschriften entsorgen