*Produktbild kann vom Original abweichen
CAS-Nummer: 7778-74-7
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P: 210‐220‐264‐270‐280‐301+312

Kaliumperchlorat 99 % reinst – hochreines Oxidationsmittel für Labor, Analytik und chemische Forschung
Kaliumperchlorat 99 % reinst ist ein hochreines anorganisches Salz mit der chemischen Formel KClO₄. Es gehört zur Stoffgruppe der Perchlorate und zeichnet sich durch seine stark oxidierenden Eigenschaften sowie seine vergleichsweise geringe Wasserlöslichkeit aus.
Mit einer Reinheit von mindestens 99 % eignet sich Kaliumperchlorat für verschiedene Anwendungen in der anorganischen Chemie, analytischen Chemie, Forschung und chemischen Synthese. Die Qualität reinst ermöglicht den Einsatz bei Laborverfahren, die eine hohe Stoffreinheit und eine definierte Zusammensetzung erfordern.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Kaliumperchlorat 99 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Kaliumperchlorat
- Synonyme: Perchlorsaures Kalium, Potassium Perchlorate
- Summenformel: KClO₄
- CAS-Nummer: 7778-74-7
- EG-Nummer: 231-912-9
- Molare Masse: 138,55 g/mol
- Reinheit: 99 %
- Qualität: Reinst
- Form: Kristallines Pulver beziehungsweise Kristalle
- Aussehen: Weißer, kristalliner Feststoff
- Geruch: Geruchlos
- Dichte: ca. 2,52 g/cm³ bei 20 °C
- Löslichkeit: Schwer löslich in Wasser, ca. 15 g/l bei 20 °C
- Thermische Eigenschaften: Zersetzung bei starker Erhitzung unter Sauerstofffreisetzung
- Eigenschaften: Stark oxidierend, brandfördernd
- Lagerung: Trocken, kühl und getrennt von brennbaren beziehungsweise reduzierenden Stoffen lagern
Anwendungen: Kaliumperchlorat 99 % reinst wird in verschiedenen Bereichen der chemischen Forschung und Laborpraxis eingesetzt. Aufgrund seiner oxidierenden Eigenschaften ist es insbesondere für ausgewählte anorganisch-chemische und analytische Verfahren von Bedeutung.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Anorganische Chemie
- Analytische Chemie
- Chemische Forschung und Entwicklung
- Untersuchungen von Perchloratverbindungen
- Herstellung definierter Laborreagenzien
- Chemische Synthese im kontrollierten Laborumfeld
- Qualitätskontrolle und Materialforschung
Die hohe Reinheit unterstützt reproduzierbare Laborprozesse und ermöglicht den Einsatz in Anwendungen, bei denen Verunreinigungen möglichst gering gehalten werden sollen.
Qualität & Verpackung
- Kaliumperchlorat 99 % reinst besitzt einen hohen Reinheitsgrad und eignet sich für anspruchsvolle Laboranwendungen.
- Die Qualität reinst steht für einen besonders hohen Reinheitsanspruch. Die konkreten Grenzwerte für Verunreinigungen sowie weitere analytische Spezifikationen sind den jeweiligen Produkt- und Chargendokumenten zu entnehmen.
- Aufgrund der brandfördernden Eigenschaften muss Kaliumperchlorat in geeigneten, dicht verschlossenen Gebinden aufbewahrt werden. Die Lagerung hat getrennt von brennbaren Materialien, organischen Stoffen und Reduktionsmitteln zu erfolgen.
Rechtliche Lage beim Verkauf
CLP: Kaliumperchlorat ist als oxidierender Feststoff eingestuft und kann Brände verstärken. Für die verbindliche Gefahrenkennzeichnung sind die produktspezifische Einstufung und das aktuelle Sicherheitsdatenblatt maßgeblich.
REACH: Die einschlägigen Anforderungen der REACH-Verordnung sind zu beachten.
ChemVerbotsV: Die Einstufung als brandfördernder Feststoff führt nicht automatisch zu einer generellen Beschränkung auf gewerbliche Abnehmer nach der Chemikalien-Verbotsverordnung. Die geltenden Abgabe- und Informationspflichten sind anhand der konkreten Einstufung zu prüfen.
EU-Ausgangsstoffverordnung für Explosivstoffe: Kaliumperchlorat ist als meldepflichtiger Ausgangsstoff für Explosivstoffe gemäß Verordnung (EU) 2019/1148, Anhang II, erfasst. Verdächtige Transaktionen sowie erhebliche Abhandenkommen und Diebstähle unterliegen den gesetzlichen Meldepflichten. Die entsprechenden Anforderungen sind beim Verkauf zu berücksichtigen.
NpSG: Kaliumperchlorat fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
ADR: Kaliumperchlorat ist als Gefahrgut eingestuft.
UN-Nummer: UN 1489
Offizielle Benennung: KALIUMPERCHLORAT
Gefahrgutklasse: 5.1 – Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Verpackungsgruppe: II
Der Versand muss unter Einhaltung der geltenden Gefahrgutvorschriften erfolgen.
Sicherheit & Lagerung
Kaliumperchlorat ist ein starkes Oxidationsmittel. Es kann die Verbrennung anderer Materialien erheblich verstärken und muss deshalb unter geeigneten Sicherheitsbedingungen gehandhabt werden.
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H271: Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
Die konkrete Einstufung, einschließlich des anzuwendenden H-Satzes, ist anhand des Sicherheitsdatenblatts der angebotenen Qualität zu bestätigen.
Sicherheitshinweise:
- Von Hitze, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
- Kontakt mit brennbaren Stoffen, organischen Materialien und Reduktionsmitteln vermeiden.
- Staubbildung möglichst verhindern.
- Geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Schutzkleidung tragen.
- Nur in dafür geeigneten Labor- und Arbeitsbereichen verwenden.
- Trocken, dicht verschlossen und getrennt von unverträglichen Stoffen lagern.
Die Entsorgung muss entsprechend den örtlichen Vorschriften für oxidierende anorganische Chemikalien erfolgen.