CAS-Nummer: 7647-14-5
Natriumchloridlösung, gesättigt (20 °C) – maximale NaCl-Konzentration für Labor und technische Anwendungen
Die gesättigte Natriumchloridlösung (NaCl) bei 20 °C ist eine gebrauchsfertige Lösung mit maximaler Löslichkeit von Natriumchlorid in Wasser unter definierten Temperaturbedingungen. Sie stellt eine konstant gesättigte Referenzlösung dar und eignet sich ideal für Anwendungen in der analytischen Chemie, Laborarbeit, Kalibrierung sowie in verschiedenen technischen Prozessen.
Durch die definierte Sättigung ist diese Lösung besonders geeignet für Referenzsysteme, Osmose- und Diffusionsversuche, Kalibrierungen sowie für spezielle Anwendungen in der Physik und Chemie.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Natriumchloridlösung, gesättigt (20 °C)
- Chemische Bezeichnung: Natriumchlorid-Lösung (gesättigt)
- Summenformel (gelöster Stoff): NaCl
- CAS-Nummer (NaCl): 7647-14-5
- EG-Nummer: 231-598-3
- Konzentration: Gesättigt bei 20 °C (ca. 26–27 % w/w, temperaturabhängig)
- Qualität: Labor-/Techniklösung
- Aussehen: Klare bis leicht trübe, farblose Flüssigkeit (mit möglichem Bodensatz)
- Geruch: Geruchlos
- pH-Wert: ca. 5–7
- Lösungsmittel: Wasser (deionisiert oder destilliert)
- Verpackungseinheiten: 500 ml, 1 L, 5 L
Qualitätsmerkmale
- Gesättigte Lösung mit definierter Temperaturreferenz
- Geeignet für: Referenz- und Vergleichslösungen, Kalibrierungen und physikalische Messungen, Osmose- und Diffusionsversuche, Analytische und chemische Anwendungen, Labor- und Forschungszwecke
- Maximale NaCl-Konzentration bei 20 °C
- Gebrauchsfertig
- Konstante Zusammensetzung bei definierter Temperatur
- Chargenkontrolliert
Sicherheitshinweise
- Die Natriumchloridlösung ist bei sachgemäßem Umgang nicht als Gefahrstoff eingestuft.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
Keine Einstufung nach CLP erforderlich
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert (für enthaltenes NaCl)
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Bei Temperaturschwankungen kann es zur Kristallbildung kommen.
- Vor Gebrauch ggf. auf 20 °C temperieren.
- Gut verschlossen lagern und vor Verunreinigungen schützen.