*Produktbild kann vom Original abweichen
CAS-Nummer: 10043-35-3
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
EVE Download:
ChemVO Formular
Sicherheitsdatenblatt:
Borsäurelösung_0,2_M_SDB
P501
Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313
Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
H360FD
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Borsäure-Maßlösung 0,2 M (mol/l) – gebrauchsfertige Maßlösung für Labor und Analytik
Borsäure-Maßlösung 0,2 M (mol/l) ist eine gebrauchsfertige, wässrige Lösung mit definierter Konzentration für Anwendungen in der analytischen Chemie, Qualitätskontrolle, Forschung und Laborpraxis. Die bereits eingestellte Konzentration ermöglicht eine direkte und reproduzierbare Verwendung und reduziert den Aufwand für das eigenständige Einwiegen und Ansetzen von Borsäurelösungen.
Borsäure (H₃BO₃), auch als Orthoborsäure bezeichnet, wird in verschiedenen analytischen Verfahren sowie zur Herstellung von Puffer- und Boratlösungen eingesetzt. Die Konzentration von 0,2 mol/l bietet eine praktische Ausgangslösung für standardisierte Arbeitsabläufe in Labor und Forschung.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Borsäure-Maßlösung 0,2 M (mol/l)
- Chemische Bezeichnung: Borsäure-Lösung
- Synonyme: Orthoborsäure-Lösung, Boric Acid Solution
- Summenformel (gelöster Stoff): H₃BO₃
- CAS-Nummer: 10043-35-3
- EG-Nummer: 233-139-2
- Molare Masse: 61,83 g/mol
- Konzentration: 0,2 mol/l
- Gehalt: ca. 12,37 g Borsäure pro Liter Lösung
- Qualität: Gebrauchsfertige Maßlösung
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Geruchlos
- Lösungsmittel: Wasser
Anwendungen
Die Borsäure-Maßlösung 0,2 M eignet sich für Anwendungen, bei denen eine definierte Borsäurekonzentration benötigt wird. Sie kann direkt für entsprechende Laborverfahren eingesetzt oder als Ausgangslösung für weitere Verdünnungen und Rezepturen verwendet werden.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Analytische Chemie
- Herstellung von Pufferlösungen
- Herstellung von Boratlösungen
- Referenz- und Vergleichslösungen
- Qualitätskontrolle
- Forschung und Entwicklung
- Ausbildung und Laborunterricht
Borsäure verhält sich in wässriger Lösung überwiegend als Lewis-Säure. Bei Titrationen und quantitativen Bestimmungen ist deshalb das jeweilige Analyseverfahren zu berücksichtigen.
Qualität & Verpackung
Die gebrauchsfertige 0,2-M-Lösung erleichtert standardisierte Laborabläufe und erspart das separate Einwiegen und Auflösen von Borsäure.
Die definierte Konzentration unterstützt eine reproduzierbare Anwendung in Routineanalytik und Qualitätskontrolle. Für quantitative Arbeiten sind die chargenspezifischen Angaben zur tatsächlichen Konzentration beziehungsweise zum Titer maßgeblich.
Die Lösung sollte in geeigneten, dicht verschlossenen Laborgebinden aufbewahrt und vor Verunreinigungen geschützt werden.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP: Borsäure ist als reproduktionstoxischer Stoff eingestuft. Die Borsäure-Maßlösung 0,2 M enthält jedoch lediglich rund 1,24 % Borsäure. Die endgültige CLP-Einstufung der fertigen Maßlösung richtet sich nach ihrer tatsächlichen Zusammensetzung und dem produktspezifischen Sicherheitsdatenblatt.
- REACH: Borsäure ist aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften als SVHC regulatorisch relevant. Die für das konkrete Produkt geltenden REACH-Anforderungen sind zu berücksichtigen.
- ChemVerbotsV: Für eine übliche Borsäure-Maßlösung dieser Konzentration besteht keine generelle Gewerbepflicht. Maßgeblich ist die konkrete Einstufung des Handelsprodukts.
- NpSG: Borsäure fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
- ADR: Eine wässrige Borsäurelösung dieser Konzentration ist üblicherweise kein Gefahrgut nach ADR.
Sicherheit & Lagerung
Bei der Verwendung sind die üblichen Schutzmaßnahmen für Laborchemikalien einzuhalten.
Signalwort: Bei üblicher Einstufung der 0,2-M-Lösung kein Signalwort erforderlich.
Gefahrenhinweise:
Bei üblicher Zusammensetzung dieser verdünnten Lösung keine kennzeichnungspflichtigen H-Sätze. Die verbindliche Kennzeichnung ist dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt des Produkts zu entnehmen.Gut verschlossen lagern und vor Verunreinigungen schützen. Für analytische Anwendungen nicht benötigte Lösung nicht in das Originalgebinde zurückgeben.