CAS-Nummer: 7440-44-0
Gefahrstoff: Nein
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
Aktivkohle gepulvert zur Analyse – hochreines Adsorptionsmittel für Analytik, Labor und chemische
Aufarbeitung
Aktivkohle gepulvert zur Analyse ist ein hochporöses Kohlenstoffmaterial mit sehr großer innerer Oberfläche und ausgeprägter
Adsorptionsfähigkeit. Durch ihre feine Pulverform bietet sie eine besonders große Kontaktfläche und eignet sich hervorragend zur
Entfernung organischer Verunreinigungen, Farb- und Begleitstoffe sowie weiterer adsorbierbarer Bestandteile aus Lösungen.
Die Qualität zur Analyse ist speziell für Labor-, Forschungs- und analytische Anwendungen vorgesehen, bei denen eine definierte Reinheit
und reproduzierbare Ergebnisse erforderlich sind. Vergleichbare p.-a.-Aktivkohlen werden als pulverförmige Analysenreagenzien angeboten
und besitzen definierte Grenzwerte beispielsweise für Glührückstand, wasser- und säurelösliche Bestandteile sowie anorganische
Verunreinigungen.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Aktivkohle gepulvert zur Analyse
- Chemische Bezeichnung: Kohlenstoff, aktiviert
- Alternative Bezeichnungen: Aktivkohle, Aktivkohle Pulver, Adsorptionskohle, Activated Carbon, Activated Charcoal
- Summenformel: C
- CAS-Nummer: 7440-44-0
- EG-Nummer: 231-153-3
- Molare Masse: 12,01 g/mol
- Qualität: Zur Analyse / p. A.
- Form: Feines schwarzes Pulver
- Farbe: Schwarz
- Geruch: Geruchlos bis schwach charakteristisch
- Löslichkeit: In Wasser unlöslich
- Eigenschaften: Hochporös, stark adsorptionsfähig, große spezifische Oberfläche
- Stoffgruppe: Aktivierter Kohlenstoff / Adsorptionsmittel
Typische Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit für analytische Anwendungen
- Fein pulverisierte Ausführung mit großer Kontaktfläche
- Hohe Adsorptionsfähigkeit
- Geeignet zur Reinigung und Entfärbung von Analysenlösungen
- Niedrige Gehalte an löslichen und anorganischen Verunreinigungen bei entsprechender Produktspezifikation
- Geeignet für reproduzierbare Laborprozesse
- Gut dispergierbar in Flüssigkeiten
- Geeignet für Forschung, Analytik und Qualitätskontrolle
Typische Anwendungsgebiete
Aktivkohle gepulvert zur Analyse wird insbesondere eingesetzt für:
- Reinigung analytischer Lösungen
- Entfärbung von Lösungen
- Adsorption organischer Verunreinigungen
- Aufarbeitung chemischer Reaktionsgemische
- Probenvorbereitung
- Filtration nach Adsorptionsbehandlungen
- Photometrische und analytische Verfahren
- Chemische Forschung und Entwicklung
- Qualitätskontrolle
- Reinigung von Extrakten und Lösungen
- Entfernung störender Begleitstoffe vor analytischen Bestimmungen
- Allgemeine Laboranwendungen
Anwendungshinweise
- Die pulverförmige Aktivkohle wird dem zu behandelnden Medium in der erforderlichen Menge zugesetzt und sorgfältig dispergiert.
Die erforderliche Dosierung hängt insbesondere ab von:
- Art der zu adsorbierenden Stoffe
- Konzentration der Verunreinigungen
- Kontaktzeit
- Temperatur
- pH-Wert
- Gewünschtem Reinigungsgrad
- Nach ausreichender Kontaktzeit wird die beladene Aktivkohle üblicherweise durch Filtration oder Zentrifugation vom Medium getrennt.
- Für analytische Arbeiten sollten ausschließlich saubere Laborgeräte und geeignete Filter verwendet werden, um zusätzliche Kontaminationen zu vermeiden.
Sicherheitshinweise
Vergleichbare Aktivkohle zur Analyse mit CAS 7440-44-0 ist nach aktuellen Sicherheitsdatenblättern nicht als gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäß CLP eingestuft.
- Signalwort: Entfällt
- Gefahrenpiktogramme: Entfallen
- Gefahrenhinweise: Keine kennzeichnungspflichtigen H-Sätze bei entsprechender Produktausführung
Allgemeine Sicherheitshinweise:
- Staubbildung vermeiden.
- Pulver nicht unnötig einatmen.
- Geeignete Schutzbrille und Arbeitshandschuhe tragen.
- Bei starker Staubentwicklung geeigneten Atemschutz verwenden.
- Kontakt mit Augen vermeiden.
- Von starken Oxidationsmitteln fernhalten.
- Beladete Aktivkohle entsprechend den adsorbierten Stoffen gesondert bewerten.
- Das aktuelle produktspezifische Sicherheitsdatenblatt ist zu beachten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Aktivkohle zur Analyse wird bei vergleichbaren aktuellen Produkten nicht als gefährlicher Stoff gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft.
- REACH: Kohlenstoff ist unter CAS 7440-44-0 und EG 231-153-3 im europäischen Stoffinventar geführt. Für konkrete Aktivkohlequalitäten kann abhängig von Herstellungsverfahren, Verwendung und Tonnage ein unterschiedlicher REACH-Registrierungsstatus bestehen.
- ChemVerbotsV Deutschland: Aktivkohle gepulvert zur Analyse fällt bei der üblichen nicht kennzeichnungspflichtigen Einstufung nicht unter die besonderen Abgabeanforderungen der ChemVerbotsV. Anlage 2 erfasst insbesondere GHS06 sowie bestimmte GHS08-, GHS02- und GHS03-Einstufungen; diese treffen auf nicht kennzeichnungspflichtige Aktivkohle nicht zu.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Grundsätzlich zulässig. Aufgrund der Qualitätsstufe „zur Analyse“ sollte das Produkt dennoch klar als Labor- und Analysereagenz positioniert werden.
- NpSG Deutschland: Aktivkohle beziehungsweise Kohlenstoff fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Die im NpSG erfassten Stoffgruppen beziehen sich auf strukturell definierte psychoaktive organische Verbindungen; elementarer beziehungsweise aktivierter Kohlenstoff wird davon nicht erfasst.
- BtMG Deutschland: Aktivkohle ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
- Transport nach ADR/RID: Die konkrete Gefahrgutklassifizierung ist anhand des produktspezifischen Sicherheitsdatenblattes zu prüfen. Aktivkohle kann abhängig von Herstellungsweise und Selbstentzündungseigenschaften entweder von der Gefahrgutklassifizierung ausgenommen sein oder unter UN 1362 geführt werden.
- UN-Nummer: Entfällt
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- Staubbildung beim Umfüllen vermeiden.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Von offenen Flammen, Funken und starken Wärmequellen fernhalten.
- Nur saubere und trockene Entnahmegeräte verwenden.
- Behälter nach jeder Entnahme sorgfältig verschließen.
- Für analytische Anwendungen Verunreinigungen durch andere Chemikalien unbedingt vermeiden.
- Frische und bereits beladene Aktivkohle getrennt aufbewahren.
- Beladene Aktivkohle entsprechend der aufgenommenen Substanzen entsorgen.