CAS-Nummer: 123-91-1
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
EVE Download:
ChemVO Formular
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P312
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P370+P378
Bei Brand: Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel zum Löschen verwenden.
P403+P233
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
EUH019
Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
1,4-Dioxan 99 % reinst – hochreines Lösungsmittel für Labor, Forschung und chemische Synthesen
(gewerbepflichtig)
1,4-Dioxan mit einer Reinheit von mindestens 99 % ist eine klare, farblose und leicht flüchtige Flüssigkeit aus der Stoffgruppe der
cyclischen Ether. Aufgrund seiner vollständigen Mischbarkeit mit Wasser und seines guten Lösevermögens für zahlreiche organische
Verbindungen wird 1,4-Dioxan vor allem als Lösungsmittel, Reaktionsmedium und Laborreagenz eingesetzt. Die Verbindung besitzt die
Summenformel C₄H₈O₂, die CAS-Nummer 123-91-1 und die EG-Nummer 204-661-8.
In der Qualität reinst eignet sich 1,4-Dioxan insbesondere für organische Synthesen, analytische Verfahren, Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten sowie als Lösungsmittel für chemische Spezialanwendungen. Wegen seiner Einstufung als krebserzeugender Stoff der
Kategorie 1B gelten jedoch strenge Anforderungen an Abgabe und Umgang.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: 1,4-Dioxan 99 % reinst
- Chemische Bezeichnung: 1,4-Dioxan
- Alternative Bezeichnungen: p-Dioxan, Dioxan, 1,4-Dioxacyclohexan, Diethylendioxid
- Summenformel: C₄H₈O₂
- CAS-Nummer: 123-91-1
- EG-Nummer: 204-661-8
- Molare Masse: 88,11 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch etherartig
- Dichte bei 20 °C: ca. 1,03 g/cm³
- Schmelzpunkt: ca. 11,8 °C
- Siedepunkt: ca. 101–102 °C
- Flammpunkt: ca. 12 °C
- Löslichkeit: Vollständig mit Wasser mischbar
- Eigenschaften: Leicht entzündlich, hygroskopisch, gutes Lösevermögen für zahlreiche organische Stoffe
- NIST führt für 1,4-Dioxan einen Schmelzpunkt von etwa 11,8 °C und einen Siedepunkt von etwa 101,5 °C auf.
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit von mindestens 99 %
- Reinst-Qualität für Labor- und Syntheseanwendungen
- Sehr gutes Lösevermögen
- Vollständig mit Wasser mischbar
- Geeignet als Reaktions- und Extraktionsmedium
- Definierte Qualität für reproduzierbare Laborprozesse
- Vielseitiger cyclischer Ether für Forschung und chemische Entwicklung
Typische Anwendungsgebiete
1,4-Dioxan wird insbesondere eingesetzt für:
- Organische Synthesen
- Chemische Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Lösungsmittel für organische und anorganische Verbindungen
- Reaktionsmedium bei chemischen Umsetzungen
- Extraktions- und Aufarbeitungsverfahren
- Herstellung chemischer Zwischenprodukte
- Polymer- und Materialforschung
- Analytische Laborverfahren
- Herstellung von Referenz- und Prüflösungen
- Spezielle Forschungsanwendungen in der organischen Chemie
1,4-Dioxan wird überwiegend als Lösungsmittel beziehungsweise Laborreagenz eingesetzt.
Sicherheitshinweise
- 1,4-Dioxan ist nach harmonisierter CLP-Einstufung krebserzeugend der Kategorie 1B, leicht entzündlich, augenreizend und kann die
Atemwege reizen. Zudem kann der Stoff bei längerer Lagerung unter bestimmten Bedingungen explosionsfähige Peroxide bilden. Die
harmonisierte Einstufung als Carc. 1B gilt seit dem 17. Dezember 2022.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
- H335 – Kann die Atemwege reizen.
- H350 – Kann Krebs erzeugen.
Ergänzende Gefahrenhinweise:
- EUH019 – Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
- EUH066 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Diese harmonisierten Gefahrenhinweise sind in den ECHA-Unterlagen zu 1,4-Dioxan dokumentiert.
P-Sätze – Auszug:
- P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- P202 – Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
- P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
- P261 – Einatmen von Dampf vermeiden.
- P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- beziehungsweise Gesichtsschutz tragen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P308 + P313 – Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen beziehungsweise ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P403 + P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
- P405 – Unter Verschluss aufbewahren.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Carc. 1B, Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2 und STOT SE 3. Maßgeblich sind insbesondere H350, H225, H319 und H335.
- REACH: 1,4-Dioxan ist aufgrund seiner Einstufung als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B von den Beschränkungen für CMR-Stoffe
nach Anhang XVII REACH betroffen. Die Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit ist damit grundsätzlich untersagt.
- SVHC-Status: 1,4-Dioxan ist als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert. ECHA begründet dies sowohl mit der Einstufung als
Carc. 1B als auch mit einem gleichwertigen Besorgnisgrad aufgrund seiner Persistenz und Mobilität in der Umwelt.
- ChemVerbotsV Deutschland: 1,4-Dioxan fällt wegen der Kennzeichnung mit GHS08, Signalwort „Gefahr“ und H350 unter Eintrag 1 der Anlage
2 ChemVerbotsV. Für die Abgabe gelten deshalb besondere Anforderungen. Bei der Abgabe an berufsmäßige Verwender beziehungsweise
Wiederverkäufer bestehen unter anderem Anzeige-, Identitäts- und Dokumentationspflichten.
- Gewerbepflicht: Ja – Abgabe ausschließlich unter Beachtung der chemikalienrechtlichen Abgabevorschriften an berechtigte berufsmäßige
beziehungsweise industrielle Verwender.
- Abgabe an Privatpersonen: Nicht zulässig
- Versandhandel: Für Verbraucher ist der Versand gemäß ChemVerbotsV bei Stoffen nach Eintrag 1 ausgeschlossen. Für die Abgabe an
berufsmäßige Verwender gelten die erleichterten Anforderungen der Spalte 3 der Anlage 2; insbesondere bleiben Anzeige-, Identitäts- und
Dokumentationspflichten bestehen.
- NpSG Deutschland: 1,4-Dioxan fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Das NpSG erfasst Stoffgruppen aus Anlage 1 sowie
ausdrücklich genannte Stoffe aus Anlage 2; 1,4-Dioxan gehört nicht zu diesen erfassten Stoffen beziehungsweise Stoffgruppen.
- BtMG Deutschland: 1,4-Dioxan ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
- Transport: Gefahrgut nach ADR/RID.
- UN-Nummer: UN 1165
- Offizielle Benennung: DIOXAN
- Gefahrgutklasse: 3
- Verpackungsgruppe: II
- Die UN-Nummer UN 1165 ist für 1,4-Dioxan dokumentiert.
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter dicht verschlossen halten.
- Von Hitze, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
- Nur in geeigneten Sicherheitsschränken für entzündbare Flüssigkeiten lagern.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Nur unter geeignetem Laborabzug beziehungsweise bei wirksamer technischer Lüftung verwenden.
- Dämpfe nicht einatmen.
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Aufgrund möglicher Peroxidbildung Lagerdauer und Peroxidgehalt regelmäßig kontrollieren.
- Alte oder eingedampfte Gebinde nicht ohne vorherige Peroxidprüfung destillieren oder bis zur Trockne einengen.
- Nicht in Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen. ECHA weist für 1,4-Dioxan auf eine hohe Mobilität und
Persistenz im Wasser hin.
- Produktreste als gefährlichen chemischen Abfall entsorgen.