CAS-Nummer: 51839-25-9
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Zinkhydroxidcarbonat – basisches Zinksalz für Labor, Technik und industrielle Anwendungen
Zinkhydroxidcarbonat ist ein weißes, feines Pulver aus basischem Zinkcarbonat, bestehend aus Zinkcarbonat und Zinkhydroxid. Es wird häufig auch als basisches Zinkcarbonat bezeichnet und zeichnet sich durch seine chemische Stabilität, geringe Wasserlöslichkeit und vielseitige Einsetzbarkeit aus.
Das Produkt eignet sich für Anwendungen in der chemischen Industrie, Materialforschung, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, sowie in verschiedenen technischen Prozessen. Aufgrund seiner Eigenschaften wird es häufig als Zinkquelle, Füllstoff, Pigmentvorstufe sowie in chemischen Synthesen eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Zinkhydroxidcarbonat
- Chemische Bezeichnung: Basisches Zinkcarbonat
- Synonyme: Zinkcarbonat basisch, Basic zinc carbonate
- Summenformel (variabel): ZnCO₃ · xZn(OH)₂
- CAS-Nummer: 3486-35-9
- EG-Nummer: 222-477-6
- Molare Masse: Variabel
- Qualität: Technisch / Laborqualität (je nach Ausführung)
- Aussehen: Weißes, feines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Unlöslich in Wasser, löslich in Säuren unter CO₂-Entwicklung
- Eigenschaft: Schwach basisch
- Verpackungseinheiten: 500 g, 1 kg, 5 kg, 10 kg, 25 kg
Qualitätsmerkmale
- Vielseitig einsetzbares basisches Zinksalz
- Geeignet für: Chemische Synthesen, Zinkquelle in technischen Anwendungen, Gummi- und Kunststoffindustrie, Pigment- und Beschichtungsherstellung, Labor- und Forschungsanwendungen
- Hohe chemische Stabilität
- Gute Dispergierbarkeit
- Konstante Qualität
- Breites Anwendungsspektrum
Sicherheitshinweise
- Zinkhydroxidcarbonat kann bei Einatmen von Staub gesundheitsschädlich sein und ist umweltgefährlich für Wasserorganismen.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P261 – Staub nicht einatmen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P280 – Schutzausrüstung tragen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich (Acute Tox. 4, inhalativ), umweltgefährlich (Aquatic Chronic 1)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Umweltgefährdender Stoff – je nach Menge ggf. ADR-relevant
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Staubbildung vermeiden.
- Freisetzung in die Umwelt verhindern.
- Nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen verwenden.