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Sicherheitsdatenblatt:
Carrez_Lösung_II_SDB
Carrez-Lösung II – Reagenz zur Probenklärung in der Lebensmittel- und Laboranalytik
Carrez-Lösung II ist eine gebrauchsfertige Reagenzlösung zur Klärung und Aufbereitung von Proben für analytische Untersuchungen. Sie wird insbesondere in der Lebensmittel- und Getränkeanalytik gemeinsam mit Carrez-Lösung I eingesetzt, um störende Proteine, kolloidale Bestandteile und weitere Matrixkomponenten aus einer Probe abzutrennen.
Carrez-Lösung II basiert auf Zinksulfat und bildet nach der Zugabe zu einer bereits mit Carrez-Lösung I versetzten Probe einen schwerlöslichen Niederschlag. Störende Bestandteile werden dabei mit ausgefällt beziehungsweise gebunden und können anschließend durch Filtration oder Zentrifugation entfernt werden. Der geklärte Überstand steht danach für die weitere analytische Bestimmung zur Verfügung.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Carrez-Lösung II
- Chemische Bezeichnung: Zinksulfat-Lösung
- Synonyme: Carrez-II-Lösung, Carrez Reagenz II, Zinksulfat-Reagenzlösung
- Hauptbestandteil: Zinksulfat, je nach Rezeptur bzw. Spezifikation als Hydrat eingesetzt
- Summenformel: Abhängig von der eingesetzten Zinksulfat-Form, z. B. ZnSO₄ · 7 H₂O bei Zinksulfat-Heptahydrat
- CAS-Nummer: Abhängig von der eingesetzten Zinksulfat-Form und Produktspezifikation
- Qualität: Reagenzlösung für die Analytik
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Geruchlos
- Lösungsmittel: Wasser
- Anwendung: Probenklärung und Abtrennung störender Matrixbestandteile
Anwendungen
Carrez-Lösung II wird hauptsächlich zur Probenvorbereitung und Klärung komplexer Probenmatrices eingesetzt. Die Anwendung erfolgt üblicherweise in Kombination mit Carrez-Lösung I auf Basis von Kaliumhexacyanoferrat(II).
Typische Einsatzgebiete sind:
- Lebensmittelanalytik
- Getränkeanalytik
- Zucker- und Kohlenhydratanalytik
- Probenvorbereitung
- Entfernung von Proteinen und kolloidalen Bestandteilen
- Probenklärung vor photometrischen Verfahren
- Probenklärung vor chromatographischen Untersuchungen
- Qualitätskontrolle
- Routineanalytik
- Forschung und Ausbildung
Die genaue Menge und Reihenfolge der Zugabe richtet sich nach dem jeweils angewendeten Analyseverfahren beziehungsweise der entsprechenden Prüfvorschrift.
Qualität & Verpackung
Die gebrauchsfertige Carrez-Lösung II erleichtert standardisierte Arbeitsabläufe und erspart das separate Einwiegen und Ansetzen einer entsprechenden Zinksulfatlösung.
In Kombination mit Carrez-Lösung I ermöglicht sie eine zuverlässige Probenklärung vor der eigentlichen Analyse. Dies kann insbesondere bei komplexen Lebensmittel- und Getränkeproben zur Verringerung störender Matrixeffekte beitragen.
Die Lösung sollte gut verschlossen und vor Verunreinigungen geschützt gelagert werden. Für quantitative Analysen sind die jeweilige Produktspezifikation und die Vorgaben des verwendeten Analyseverfahrens maßgeblich.
Rechtliche Lage beim Verkauf
CLP: Die Einstufung der gebrauchsfertigen Carrez-Lösung II ist von der Zinksulfatkonzentration und der konkreten Zusammensetzung abhängig. Zinksulfat selbst besitzt insbesondere eine relevante Einstufung hinsichtlich Augen- und Umweltgefahren. Für die Kennzeichnung der angebotenen Lösung ist das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt maßgeblich.
REACH: Die einschlägigen Anforderungen der REACH-Verordnung sind zu beachten.
ChemVerbotsV: Eine Abgabebeschränkung ergibt sich nicht allein daraus, dass die Lösung Zinksulfat enthält. Entscheidend ist die konkrete CLP-Einstufung des Handelsprodukts.
NpSG: Carrez-Lösung II beziehungsweise Zinksulfat fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
ADR: Die transportrechtliche Einstufung ist von der Konzentration und Zusammensetzung der fertigen Reagenzlösung abhängig. Maßgeblich sind die Angaben des produktspezifischen Sicherheitsdatenblattes.
Sicherheit & Lagerung
Beim Umgang mit Carrez-Lösung II sind die üblichen Schutzmaßnahmen für Laborchemikalien einzuhalten. Eine Freisetzung größerer Mengen in die Umwelt sollte aufgrund des enthaltenen Zinks vermieden werden.
Behälter dicht verschlossen lagern und vor Verunreinigungen schützen. Bei der Verarbeitung geeignete persönliche Schutzausrüstung entsprechend Sicherheitsdatenblatt und betrieblicher Gefährdungsbeurteilung verwenden.