Beschreibung
CAS-Nummer: 75-05-8
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
Acetonitril 99,9 % HPLC Gradient Grade – hochreines HPLC-Lösungsmittel für Gradientenelution, UV/Vis und anspruchsvolle Analytik
Acetonitril mit einer Reinheit von mindestens 99,9 % in HPLC Gradient Grade ist ein hochreines, UV-transparentes Lösungsmittel für anspruchsvolle chromatografische Anwendungen. Der Stoff besitzt die Summenformel C₂H₃N, die CAS-Nummer 75-05-8 und die EG-Nummer 200-835-2. Acetonitril ist unter REACH registriert.
Durch seinen niedrigen UV-Hintergrund, den geringen Wassergehalt und den sehr niedrigen Abdampfrückstand eignet sich Gradient-Grade-Acetonitril besonders für HPLC-Verfahren mit wechselnder mobiler Phase. Vergleichbare Gradient-Grade-Produkte mit ≥ 99,9 % werden ausdrücklich für HPLC und UV/Vis-Spektroskopie angeboten und auf geringe Basisliniendrift sowie niedrige Absorption im UV-Bereich geprüft.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Acetonitril 99,9 % HPLC Gradient Grade
- Chemische Bezeichnung: Acetonitril
- Alternative Bezeichnungen: Methylcyanid, Cyanomethan, Ethannitril, ACN, MeCN
- Summenformel: C₂H₃N
- Strukturformel: CH₃CN
- CAS-Nummer: 75-05-8
- EG-Nummer: 200-835-2
- Index-Nummer: 608-001-00-3
- Molare Masse: 41,05 g/mol
- Reinheit: ≥ 99,9 %
- Qualität: HPLC Gradient Grade
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch, etherartig
- Dichte bei 25 °C: ca. 0,786 g/ml
- Schmelzpunkt: ca. −45 °C
- Qualität: Labor- und chemische Anwendung
- Siedepunkt: ca. 81–82 °C
- Flammpunkt: ca. 2 °C
- Dampfdruck bei 20 °C: ca. 97–99 hPa
- Löslichkeit: Mit Wasser mischbar
- Stoffgruppe: Nitrile / organische Lösungsmittel
- Vergleichbare HPLC-Gradient-Grade-Produkte weisen unter anderem einen sehr niedrigen Wassergehalt, geringe freie Säure, sehr niedrigen nichtflüchtigen Rückstand sowie definierte UV-Transmissionswerte auf.
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit von mindestens 99,9 %
- Speziell für HPLC-Gradientenverfahren geeignet
- Hohe UV-Transmission
- Sehr niedriger Gradientenhintergrund
- Geringe Basisliniendrift
- Niedriger Wassergehalt
- Sehr niedriger Abdampfrückstand
- Geringe Fluoreszenz
- Geeignet für UV/Vis-Detektion
- Filtration durch Fein- beziehungsweise 0,2-µm-Membran bei vergleichbaren Qualitätsprodukten
- Hohe Chargenkonstanz für reproduzierbare chromatografische Ergebnisse
- Für vergleichbare HPLC Gradient Grade-Produkte werden beispielsweise Gradiententests von ≤ 0,5 mAU bei 254 nm und niedrige Abweichungen bei 210 nm angegeben. Carl Roth nennt für ein ≥99,9-%-Gradient-Grade-Produkt außerdem einen nichtflüchtigen Rückstand von ≤0,0002 %, Wasser ≤0,02 % und hohe Transmission im UV-Bereich.
Typische Anwendungsgebiete
Acetonitril HPLC Gradient Grade wird insbesondere eingesetzt für:
- Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC)
- Gradientenelution
- Reversed-Phase-HPLC
- UV- und DAD-Detektion
- UV/Vis-Spektroskopie
- Analytische Trennverfahren
- Probenvorbereitung
- Herstellung mobiler Phasen
- Methodenentwicklung und Methodenvalidierung
- Pharmazeutische und chemische Analytik
- Umwelt- und Lebensmittelanalytik
- Forschung und Qualitätskontrolle
Durch seine geringe Viskosität, hohe Elutionsstärke und günstigen UV-Eigenschaften gehört Acetonitril zu den wichtigsten organischen Lösungsmitteln für die moderne Flüssigchromatografie.
Sicherheitshinweise
- Acetonitril ist nach CLP als leicht entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 eingestuft. Außerdem ist es gesundheitsschädlich beim Verschlucken, bei Hautkontakt und beim Einatmen und verursacht schwere Augenreizung. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter für HPLC-Gradient-Grade-Acetonitril führen H225, H302, H312, H332 und H319.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
Kombinierte Kennzeichnung
- H302 + H312 + H332 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
P-Sätze – Auszug:
- P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
- P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden.
- P261 – Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
- P270 – Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen.
- P301 + P312 + P330 – Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
- P302 + P352 – Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
- P304 + P340 – Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P403 + P233 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Flam. Liq. 2, Acute Tox. 4 oral, Acute Tox. 4 dermal, Acute Tox. 4 inhalativ und Eye Irrit. 2; H225, H302, H312, H332 und H319.
- REACH: Acetonitril ist unter CAS 75-05-8 und EG 200-835-2 REACH-registriert.
- ChemVerbotsV Deutschland: Acetonitril fällt mit seiner üblichen Einstufung nicht unter die besonderen Abgabeanforderungen der Anlage 2 ChemVerbotsV. Die dortigen Anforderungen erfassen bei GHS02 unter anderem H224, H241 und H242; H225 ist nicht erfasst. Auch Acute Tox. 4 mit GHS07 fällt nicht unter Eintrag 1, der insbesondere GHS06 oder bestimmte GHS08-Einstufungen voraussetzt.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Grundsätzlich zulässig, sofern sämtliche Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Gefahrgutversand eingehalten werden.
- NpSG Deutschland: Acetonitril fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Der Stoff ist weder von den Stoffgruppendefinitionen der Anlage 1 erfasst noch als Einzelstoff in Anlage 2 aufgeführt.
- BtMG Deutschland: Acetonitril ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
- Transport nach ADR/RID: Gefahrgut
- UN-Nummer: UN 1648
- Offizielle Benennung: ACETONITRIL
- Gefahrgutklasse: 3
- Verpackungsgruppe: II
- Gefahrzettel: 3
- Klassifizierungscode: F1
- Begrenzte Menge (LQ): 1 L
- Acetonitril wird im ADR unter UN 1648, Klasse 3 und Verpackungsgruppe II geführt.
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter stets dicht verschlossen halten.
- Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Nur geeignete beziehungsweise explosionsgeschützte Geräte verwenden.
- Dämpfe nicht einatmen.
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
- Nur unter einem geeigneten Laborabzug oder bei ausreichender technischer Lüftung verwenden.
- Von starken Oxidationsmitteln, Säuren und unverträglichen Chemikalien getrennt lagern.
- Für HPLC-Anwendungen das Gebinde nur möglichst kurz öffnen, um Feuchtigkeitsaufnahme und Kontamination zu minimieren.
- Nur saubere, chromatografietaugliche Entnahmegeräte verwenden.
- Entnommenes Acetonitril nicht in das Originalgebinde zurückfüllen.
- Mobile Phasen bei Bedarf mit HPLC-reinem Wasser und geeigneten Additiven herstellen.
- Produktreste nicht in Kanalisation, Boden oder Gewässer gelangen lassen.
- Entsorgung gemäß Sicherheitsdatenblatt und den geltenden örtlichen Vorschriften durchführen.