CAS-Nummer: 75-05-8
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P403+P235
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.
P303+P361+P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H302+H312+H332
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
Acetonitril 99,9 % HPLC Gradient Grade – hochreines HPLC-Lösungsmittel für Gradientenelution, UV/Vis
und anspruchsvolle Analytik
Acetonitril mit einer Reinheit von mindestens 99,9 % in HPLC Gradient Grade ist ein hochreines, UV-transparentes Lösungsmittel für
anspruchsvolle chromatografische Anwendungen. Der Stoff besitzt die Summenformel C₂H₃N, die CAS-Nummer 75-05-8 und die EG-Nummer
200-835-2. Acetonitril ist unter REACH registriert.
Durch seinen niedrigen UV-Hintergrund, den geringen Wassergehalt und den sehr niedrigen Abdampfrückstand eignet sich
Gradient-Grade-Acetonitril besonders für HPLC-Verfahren mit wechselnder mobiler Phase. Vergleichbare Gradient-Grade-Produkte mit ≥ 99,9 %
werden ausdrücklich für HPLC und UV/Vis-Spektroskopie angeboten und auf geringe Basisliniendrift sowie niedrige Absorption im UV-Bereich
geprüft.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Acetonitril 99,9 % HPLC Gradient Grade
- Chemische Bezeichnung: Acetonitril
- Alternative Bezeichnungen: Methylcyanid, Cyanomethan, Ethannitril, ACN, MeCN
- Summenformel: C₂H₃N
- Strukturformel: CH₃CN
- CAS-Nummer: 75-05-8
- EG-Nummer: 200-835-2
- Index-Nummer: 608-001-00-3
- Molare Masse: 41,05 g/mol
- Reinheit: ≥ 99,9 %
- Qualität: HPLC Gradient Grade
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch, etherartig
- Dichte bei 25 °C: ca. 0,786 g/ml
- Schmelzpunkt: ca. −45 °C
- Qualität: Labor- und chemische Anwendung
- Siedepunkt: ca. 81–82 °C
- Flammpunkt: ca. 2 °C
- Dampfdruck bei 20 °C: ca. 97–99 hPa
- Löslichkeit: Mit Wasser mischbar
- Stoffgruppe: Nitrile / organische Lösungsmittel
- Vergleichbare HPLC-Gradient-Grade-Produkte weisen unter anderem einen sehr niedrigen Wassergehalt, geringe freie Säure, sehr niedrigen nichtflüchtigen Rückstand sowie definierte UV-Transmissionswerte auf.
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit von mindestens 99,9 %
- Speziell für HPLC-Gradientenverfahren geeignet
- Hohe UV-Transmission
- Sehr niedriger Gradientenhintergrund
- Geringe Basisliniendrift
- Niedriger Wassergehalt
- Sehr niedriger Abdampfrückstand
- Geringe Fluoreszenz
- Geeignet für UV/Vis-Detektion
- Filtration durch Fein- beziehungsweise 0,2-µm-Membran bei vergleichbaren Qualitätsprodukten
- Hohe Chargenkonstanz für reproduzierbare chromatografische Ergebnisse
- Für vergleichbare HPLC Gradient Grade-Produkte werden beispielsweise Gradiententests von ≤ 0,5 mAU bei 254 nm und niedrige Abweichungen bei 210 nm angegeben. Carl Roth nennt für ein ≥99,9-%-Gradient-Grade-Produkt außerdem einen nichtflüchtigen Rückstand von ≤0,0002 %, Wasser ≤0,02 % und hohe Transmission im UV-Bereich.
Typische Anwendungsgebiete
Acetonitril HPLC Gradient Grade wird insbesondere eingesetzt für:
- Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC)
- Gradientenelution
- Reversed-Phase-HPLC
- UV- und DAD-Detektion
- UV/Vis-Spektroskopie
- Analytische Trennverfahren
- Probenvorbereitung
- Herstellung mobiler Phasen
- Methodenentwicklung und Methodenvalidierung
- Pharmazeutische und chemische Analytik
- Umwelt- und Lebensmittelanalytik
- Forschung und Qualitätskontrolle
Durch seine geringe Viskosität, hohe Elutionsstärke und günstigen UV-Eigenschaften gehört Acetonitril zu den wichtigsten organischen Lösungsmitteln für die moderne Flüssigchromatografie.
Sicherheitshinweise
- Acetonitril ist nach CLP als leicht entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 eingestuft. Außerdem ist es gesundheitsschädlich beim Verschlucken, bei Hautkontakt und beim Einatmen und verursacht schwere Augenreizung. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter für HPLC-Gradient-Grade-Acetonitril führen H225, H302, H312, H332 und H319.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
Kombinierte Kennzeichnung
- H302 + H312 + H332 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
P-Sätze – Auszug:
- P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
- P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden.
- P261 – Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
- P270 – Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen.
- P301 + P312 + P330 – Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
- P302 + P352 – Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
- P304 + P340 – Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P403 + P233 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Flam. Liq. 2, Acute Tox. 4 oral, Acute Tox. 4 dermal, Acute Tox. 4 inhalativ und Eye Irrit. 2; H225, H302, H312, H332 und H319.
- REACH: Acetonitril ist unter CAS 75-05-8 und EG 200-835-2 REACH-registriert.
- ChemVerbotsV Deutschland: Acetonitril fällt mit seiner üblichen Einstufung nicht unter die besonderen Abgabeanforderungen der Anlage 2 ChemVerbotsV. Die dortigen Anforderungen erfassen bei GHS02 unter anderem H224, H241 und H242; H225 ist nicht erfasst. Auch Acute Tox. 4 mit GHS07 fällt nicht unter Eintrag 1, der insbesondere GHS06 oder bestimmte GHS08-Einstufungen voraussetzt.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Grundsätzlich zulässig, sofern sämtliche Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Gefahrgutversand eingehalten werden.
- NpSG Deutschland: Acetonitril fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Der Stoff ist weder von den Stoffgruppendefinitionen der Anlage 1 erfasst noch als Einzelstoff in Anlage 2 aufgeführt.
- BtMG Deutschland: Acetonitril ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
- Transport nach ADR/RID: Gefahrgut
- UN-Nummer: UN 1648
- Offizielle Benennung: ACETONITRIL
- Gefahrgutklasse: 3
- Verpackungsgruppe: II
- Gefahrzettel: 3
- Klassifizierungscode: F1
- Begrenzte Menge (LQ): 1 L
- Acetonitril wird im ADR unter UN 1648, Klasse 3 und Verpackungsgruppe II geführt.
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter stets dicht verschlossen halten.
- Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Nur geeignete beziehungsweise explosionsgeschützte Geräte verwenden.
- Dämpfe nicht einatmen.
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
- Nur unter einem geeigneten Laborabzug oder bei ausreichender technischer Lüftung verwenden.
- Von starken Oxidationsmitteln, Säuren und unverträglichen Chemikalien getrennt lagern.
- Für HPLC-Anwendungen das Gebinde nur möglichst kurz öffnen, um Feuchtigkeitsaufnahme und Kontamination zu minimieren.
- Nur saubere, chromatografietaugliche Entnahmegeräte verwenden.
- Entnommenes Acetonitril nicht in das Originalgebinde zurückfüllen.
- Mobile Phasen bei Bedarf mit HPLC-reinem Wasser und geeigneten Additiven herstellen.
- Produktreste nicht in Kanalisation, Boden oder Gewässer gelangen lassen.
- Entsorgung gemäß Sicherheitsdatenblatt und den geltenden örtlichen Vorschriften durchführen.