CAS-Nummer: 7440-44-0
Gefahrstoff: Nein
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
Aktivkohle gekörnt ca. 2,5 mm reinst – hochreine Adsorptionskohle für Labor, Filtration und technische
Anwendungen
Aktivkohle gekörnt mit einer Korngröße von etwa 2,5 mm in Reinst-Qualität ist ein hochporöses Kohlenstoffmaterial mit großer innerer
Oberfläche und ausgeprägter Adsorptionsfähigkeit. Sie eignet sich insbesondere zur Entfernung organischer Verunreinigungen, Geruchs- und
Farbstoffe sowie weiterer adsorbierbarer Bestandteile aus Flüssigkeiten und Gasen.
Durch die gekörnte Form lässt sich die Aktivkohle gut in Filtersäulen, Festbettfiltern und technischen Adsorbern einsetzen. Im Vergleich
zu pulverförmiger Aktivkohle ist die Handhabung staubärmer und die Durchströmung in geeigneten Filtersystemen günstiger.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Aktivkohle gekörnt ca. 2,5 mm reinst
- Chemische Bezeichnung: Kohlenstoff, aktiviert
- Alternative Bezeichnungen: Aktivkohle, Adsorptionskohle, Activated Carbon, Activated Charcoal
- Summenformel: C
- CAS-Nummer: 7440-44-0
- EG-Nummer: 231-153-3
- Qualität: Reinst
- Form: Gekörnt / Granulat
- Korngröße: ca. 2,5 mm
- Farbe: Schwarz
- Geruch: Geruchlos bis schwach charakteristisch
- Löslichkeit: In Wasser unlöslich
- Eigenschaften: Hochporös, adsorptionsfähig, große innere Oberfläche
- Stoffgruppe: Elementarer Kohlenstoff / Adsorptionsmittel
Qualitätsmerkmale
- Reinst-Qualität für Labor- und technische Anwendungen
- Definierte Körnung von ca. 2,5 mm
- Hohe Adsorptionsfähigkeit
- Große innere Oberfläche
- Geeignet für Filter- und Säulenanwendungen
- Gute Durchströmbarkeit in Festbettfiltern
- Geringere Staubentwicklung als pulverförmige Aktivkohle
- Einsetzbar für reproduzierbare Adsorptions- und Reinigungsprozesse
Typische Anwendungsgebiete
Aktivkohle gekörnt ca. 2,5 mm wird insbesondere eingesetzt für:
- Filtration von Flüssigkeiten
- Wasseraufbereitung
- Entfernung organischer Verunreinigungen
- Entfärbung und Geruchsminderung
- Gas- und Luftreinigung
- Festbettfilter und Filtersäulen
- Labor- und Forschungsanwendungen
- Chemische Aufarbeitungsprozesse
- Reinigung von Prozessströmen
- Adsorption von Lösemittel- und Geruchsstoffen
- Vor- und Nachreinigung in chemischen Verfahren
Anwendungshinweise
- Die Aktivkohle kann als Schüttung in geeignete Filtersäulen, Filtergehäuse oder Adsorber eingebracht werden.
- Vor der ersten Verwendung kann ein Spülen mit geeignetem Wasser oder Prozessmedium sinnvoll sein, um feine Abriebpartikel zu
entfernen.
Die erforderliche Menge und Standzeit richten sich unter anderem nach:
- Art und Konzentration der zu adsorbierenden Stoffe
- Kontaktzeit
- Durchflussgeschwindigkeit
- Temperatur
- pH-Wert
- Filterbettgröße
- Beladungszustand der Aktivkohle
Bei kontinuierlichen Prozessen sollte der Durchbruch der Zielstoffe überwacht werden, um den optimalen Wechselzeitpunkt der Aktivkohle zu
bestimmen.
Sicherheitshinweise
Aktivkohle ist bei vielen handelsüblichen Qualitäten nicht als gefährlicher Stoff gemäß CLP-Verordnung eingestuft. Bei der Handhabung
können jedoch Stäube entstehen. Außerdem kann mit organischen Stoffen beladene Aktivkohle andere Gefahreneigenschaften entwickeln als das
unbeladene Ausgangsprodukt.
- Signalwort: Bei nicht kennzeichnungspflichtiger Produktausführung entfällt
- Gefahrenpiktogramme: Bei nicht kennzeichnungspflichtiger Produktausführung keine
- Gefahrenhinweise: Bei entsprechendem Sicherheitsdatenblatt keine kennzeichnungspflichtigen H-Sätze
Allgemeine Sicherheitshinweise:
- Staubbildung vermeiden.
- Staub nicht unnötig einatmen.
- Geeignete Schutzbrille und Arbeitshandschuhe tragen.
- Bei stärkerer Staubentwicklung geeigneten Atemschutz verwenden.
- Von starken Oxidationsmitteln fernhalten.
- Von offenen Flammen, Funken und starken Wärmequellen fernhalten.
- Beladete Aktivkohle entsprechend den adsorbierten Stoffen behandeln.
- Das aktuelle produktspezifische Sicherheitsdatenblatt ist zu beachten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Reine beziehungsweise handelsübliche Aktivkohle ist je nach Produktspezifikation häufig nicht als gefährlicher Stoff
kennzeichnungspflichtig. Für den konkreten Artikel ist das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt maßgeblich.
- REACH: Aktivkohle beziehungsweise Kohlenstoff wird unter CAS 7440-44-0 und EG 231-153-3 geführt.
- ChemVerbotsV Deutschland: Bei einer nicht kennzeichnungspflichtigen Produkteinstufung fällt Aktivkohle nicht unter die besonderen
Abgabeanforderungen der ChemVerbotsV.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Grundsätzlich zulässig, sofern das konkrete Sicherheitsdatenblatt keine abweichende Einstufung enthält.
- NpSG Deutschland: Aktivkohle beziehungsweise Kohlenstoff fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
- BtMG Deutschland: Aktivkohle ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
- Transport nach ADR/RID: Die Gefahrgutklassifizierung muss anhand des konkreten Sicherheitsdatenblattes geprüft werden. Aktivkohle kann
abhängig von der jeweiligen Produktqualität und dem Ergebnis des Selbstentzündungstests entweder nicht als Gefahrgut gelten oder unter
UN 1362 eingestuft werden.
- UN-Nummer: Entfällt
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Von offenen Flammen, Funken und starken Wärmequellen fernhalten.
- Staubbildung beim Umfüllen vermeiden.
- Nur saubere und trockene Entnahmegeräte verwenden.
- Behälter nach jeder Entnahme sorgfältig verschließen.
- Frische und bereits beladene Aktivkohle getrennt aufbewahren.
- Mit Lösemitteln oder anderen Chemikalien beladene Aktivkohle hinsichtlich Brand-, Gesundheits- und Entsorgungsgefahren gesondert
bewerten.
- Verbrauchte Aktivkohle entsprechend ihrer tatsächlichen Beladung und den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen.