CAS-Nummer: 75-05-8
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P241
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.
P303+P361+P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Aceton 60 % reinst – gebrauchsfertige Acetonlösung für Labor, Reinigung und technische Anwendungen
Aceton 60 % reinst ist eine gebrauchsfertige Aceton-Wasser-Lösung mit einem definierten Acetongehalt von 60 %. Aceton, auch als Propanon, 2-Propanon oder Dimethylketon bezeichnet, gehört zur Stoffgruppe der Ketone und zeichnet sich durch sein sehr gutes Lösevermögen, seine schnelle Verdunstung sowie seine gute Mischbarkeit mit Wasser und zahlreichen organischen Lösemitteln aus.
Die 60%ige Lösung eignet sich insbesondere für Laboranwendungen, Reinigungs- und Entfettungsprozesse, die Probenvorbereitung sowie verschiedene technische Anwendungen. Durch die Verdünnung mit Wasser wird die hohe Lösekraft von Aceton mit einem reduzierten Lösungsmittelanteil kombiniert.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Aceton 60 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Propanon / Propan-2-on
- Alternative Bezeichnungen: Aceton, Acetone, 2-Propanon, Dimethylketon
- Summenformel des Acetons: C₃H₆O
- CAS-Nummer Aceton: 67-64-1
- EG-Nummer Aceton: 200-662-2
- Index-Nummer: 606-001-00-8
- Molare Masse: 58,08 g/mol
- Acetongehalt: 60 %
- Qualität: Reinst
- Lösungsmittel: Wasser
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch acetonartig
- Löslichkeit: Mit Wasser vollständig mischbar
- Stoffgruppe: Ketone / organische Lösungsmittel
- Hinweis: Die physikalischen Eigenschaften wie Dichte, Flammpunkt und Siedebereich einer 60%igen Aceton-Wasser-Lösung unterscheiden sich von denen des reinen Acetons. Für die konkreten Produktwerte ist daher das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt beziehungsweise Analysenzertifikat maßgeblich.
Qualitätsmerkmale
- Definierter Acetongehalt von 60 %
- Reinst-Qualität für Labor- und technische Anwendungen
- Gebrauchsfertige Aceton-Wasser-Lösung
- Sehr gutes Lösevermögen für zahlreiche organische Verbindungen
- Mit Wasser vollständig mischbar
- Geeignet für Reinigungs- und Entfettungsprozesse
- Einsetzbar für Labor, Forschung und technische Verarbeitung
- Geeignet für reproduzierbare Arbeitsprozesse
Typische Anwendungsgebiete
Aceton 60 % wird insbesondere eingesetzt für:
- Labor- und Forschungsanwendungen
- Reinigung von Laborgeräten
- Entfettung geeigneter Oberflächen
- Entfernung organischer Rückstände
- Probenvorbereitung
- Reinigungs- und Spülprozesse
- Technische Reinigungsanwendungen
- Lösungsmittel für geeignete organische Stoffe
- Forschung und Entwicklung
- Herstellung geeigneter chemischer Formulierungen
Die Materialverträglichkeit sollte vor der Anwendung geprüft werden, da Aceton bestimmte Kunststoffe, Lacke, Beschichtungen, Elastomere und Dichtungsmaterialien angreifen kann.
Sicherheitshinweise
- Auch eine 60%ige Aceton-Wasser-Lösung kann aufgrund ihres hohen Acetongehalts leicht entzündlich sein. Die konkrete Einstufung der physikalischen Gefahren eines Gemisches muss nach CLP anhand der Eigenschaften des fertigen Gemisches erfolgen und sollte daher dem produktspezifischen Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. ECHA weist ausdrücklich darauf hin, dass physikalische Gefahren von Gemischen grundsätzlich anhand des Gemisches selbst zu bewerten sind.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
- H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Ergänzender Gefahrenhinweis:
- EUH066 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
P-Sätze – Auszug:
- P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
- P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden.
- P261 – Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
- P271 – Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen.
- P301 + P312 + P330 – Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P403 + P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Die endgültige Einstufung der 60%igen Aceton-Wasser-Lösung richtet sich nach der tatsächlichen Zusammensetzung und den geprüften Eigenschaften des Gemisches. Eine Einstufung des reinen Acetons darf nicht ungeprüft auf die verdünnte Lösung übertragen werden.
- REACH: Aceton unterliegt den allgemeinen Anforderungen der REACH-Verordnung. Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich um ein Gemisch aus Aceton und Wasser.
- ChemVerbotsV Deutschland: Sofern die konkrete Aceton-60-%-Lösung mit H225, H319 und H336 eingestuft ist, fällt sie nicht unter die besonderen Abgabeanforderungen der Anlage 2 ChemVerbotsV. Bei entzündbaren Flüssigkeiten mit GHS02 erfasst Eintrag 2 insbesondere H224, H241 und H242; H225 ist dort nicht aufgeführt.
- Gewerbepflicht: Nein, sofern keine zusätzliche Einstufung des konkreten Produktes eine Abgabebeschränkung auslöst.
- Abgabe an Privatpersonen: Grundsätzlich zulässig, sofern Kennzeichnung, Verpackung und Versand den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- NpSG Deutschland: Aceton fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Aceton ist weder einer der in Anlage 2 ausdrücklich aufgeführten Einzelstoffe noch von den Stoffgruppendefinitionen der Anlage 1 erfasst.
- BtMG Deutschland: Aceton ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
Transport nach ADR/RID
Bei einer Acetonlösung mit einem Flammpunkt unter 23 °C erfolgt die Gefahrgutklassifizierung unter:
- UN-Nummer: UN 1090
- Offizielle Benennung: ACETON, LÖSUNG
- Gefahrgutklasse: 3
- Verpackungsgruppe: II
- Gefahrzettel: 3
- Klassifizierungscode: F1
- Beförderungskategorie: 2
- Die BAM führt Acetonlösungen mit einem Flammpunkt unter 23 °C ausdrücklich unter UN 1090, Klasse 3 und Verpackungsgruppe II.
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter stets dicht verschlossen halten.
- Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Dämpfe und Aerosole nicht einatmen.
- Nur bei ausreichender Lüftung beziehungsweise unter einem geeigneten Laborabzug verwenden.
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
- Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Materialverträglichkeit bei Kunststoffen, Lacken, Beschichtungen und Dichtungen vor der Anwendung prüfen.
- Verschüttete Flüssigkeit mit geeignetem Bindemittel aufnehmen.
- Produktreste nicht unkontrolliert in Kanalisation, Boden oder Gewässer gelangen lassen.