CAS-Nummer: 1314-13-2
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Zinkoxid 99,5 % reinst – hochreines Zinkoxid für Labor, Technik und industrielle Anwendungen
Zinkoxid (ZnO) ist ein weißes, feines, amorphes bis kristallines Pulver mit vielseitigen Einsatzmöglichkeiten in Labor, Industrie und Technik. In der Qualität reinst (≥ 99,5 %) eignet sich Zinkoxid ideal für Anwendungen in der chemischen Synthese, Materialforschung, Keramikindustrie, sowie in verschiedenen technischen Prozessen.
Aufgrund seiner chemischen Stabilität und besonderen physikalischen Eigenschaften wird Zinkoxid häufig als Pigment, Füllstoff, Katalysator, sowie als Zinkquelle in chemischen Reaktionen eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Zinkoxid 99,5 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Zinkoxid
- Summenformel: ZnO
- CAS-Nummer: 1314-13-2
- EG-Nummer: 215-222-5
- Molare Masse: 81,38 g/mol
- Reinheit: ≥ 99,5 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Weißes, feines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: In Wasser: praktisch unlöslich; In Säuren und Basen: löslich
- Eigenschaft: Amphoter (reagiert sowohl mit Säuren als auch mit Basen)
- Schmelzpunkt: ca. 1975 °C
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg, 25 kg
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 99,5 %) für vielseitige Anwendungen
- Geeignet für: Chemische Synthesen, Material- und Werkstoffforschung, Keramik- und Glasindustrie, Pigment- und Beschichtungsanwendungen, Labor- und Forschungsanwendungen
- Hohe chemische Reinheit
- Gute thermische Stabilität
- Amphotere Eigenschaften
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Zinkoxid kann bei Einatmen von Staub gesundheitsschädlich sein und ist umweltgefährlich für Wasserorganismen.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P261 – Staub nicht einatmen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P280 – Schutzhandschuhe / Atemschutz verwenden
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich (Acute Tox. 4, inhalativ), umweltgefährlich (Aquatic Chronic 1)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Umweltgefährdender Stoff – je nach Menge ggf. ADR-relevant
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Staubbildung vermeiden.
- Freisetzung in die Umwelt verhindern.
- Nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen verwenden.