CAS-Nummer: 1314-13-2
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Zinkoxid 99 % zur Analyse – hochreines ZnO für Analytik, Labor und Forschung
Zinkoxid (ZnO) ist ein weißes, feines Pulver mit amphoteren Eigenschaften und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten in der analytischen Chemie, Laboranalytik und Forschung. In der Qualität zur Analyse (≥ 99 %) eignet sich Zinkoxid ideal für präzise analytische Anwendungen, Reagenzlösungen, sowie für Anwendungen in der Qualitätskontrolle und Materialforschung.
Dank seiner hohen Reinheit und chemischen Stabilität wird Zinkoxid häufig als Reagenz, Referenzsubstanz, sowie als Zinkquelle in analytischen und chemischen Verfahren eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Zinkoxid 99 % zur Analyse
- Chemische Bezeichnung: Zinkoxid
- Summenformel: ZnO
- CAS-Nummer: 1314-13-2
- EG-Nummer: 215-222-5
- Molare Masse: 81,38 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Zur Analyse (p. A.)
- Aussehen: Weißes, feines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: In Wasser: praktisch unlöslich; In Säuren und Basen: löslich
- Eigenschaft: Amphoter
- Schmelzpunkt: ca. 1975 °C
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität (≥ 99 %) für präzise Anwendungen
- Geeignet für: Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Herstellung von Reagenzlösungen, Material- und Werkstoffforschung, Chemische Synthesen, Labor- und Forschungsanwendungen
- Hohe chemische Reinheit
- Stabile chemische Eigenschaften
- Zuverlässige und reproduzierbare Ergebnisse
- Chargenzertifiziert und rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- Zinkoxid kann bei Einatmen von Staub gesundheitsschädlich sein und ist sehr giftig für Wasserorganismen.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P261 – Staub nicht einatmen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P280 – Schutzausrüstung tragen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich (Acute Tox. 4, inhalativ), umweltgefährlich (Aquatic Chronic 1)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Umweltgefährdender Stoff – je nach Menge ggf. ADR-relevant
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Staubbildung vermeiden.
- Freisetzung in die Umwelt verhindern.
- Nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen verwenden.