CAS-Nummer: 13598-36-2
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
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EVE_ChemVO_Formular
P: 280‐301+330+331‐303+361+353‐305+351+338‐310

Phosphorige Säure 99 % kristallin – hochreine Phosphonsäure für Synthese, Labor und Industrie
Phosphorige Säure (H₃PO₃), auch bekannt als Phosphonsäure, ist ein weißer bis farbloser, kristalliner Feststoff mit reduzierenden Eigenschaften. In der Qualität ≥ 99 % kristallin eignet sich die Verbindung ideal für Anwendungen in der chemischen Synthese, Laborchemie, Oberflächenbehandlung sowie in verschiedenen technischen und industriellen Prozessen.
Phosphorige Säure wird häufig als Reduktionsmittel, zur Herstellung von Phosphonaten, in der Metalloberflächenbehandlung, sowie als chemisches Zwischenprodukt in der Feinchemie eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Phosphorige Säure (Phosphonsäure) 99 % kristallin
- Chemische Bezeichnung: Phosphorige Säure
- Synonyme: Phosphonsäure
- Summenformel: H₃PO₃
- CAS-Nummer: 13598-36-2
- EG-Nummer: 237-066-7
- Molare Masse: 82,00 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Form: Kristallin
- Aussehen: Weißer bis farbloser kristalliner Feststoff
- Geruch: Geruchlos
- Schmelzpunkt: ca. 73 °C
- Löslichkeit: Sehr gut löslich in Wasser
- Eigenschaft: Reduktionsmittel
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit (≥ 99 %)
- Geeignet für: Chemische Synthesen, Herstellung von Phosphonaten, Reduktionsmittel in chemischen Prozessen, Metalloberflächenbehandlung, Labor- und Forschungsanwendungen
- Hohe chemische Reinheit,
- Sehr gute Wasserlöslichkeit
- Stabile Qualität
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Phosphorige Säure wirkt ätzend und kann schwere Haut- und Augenschäden verursachen. Sicherheitsdatenblatt beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
P-Sätze (Auszug):
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P301 + P330 + P331 – Bei Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Mit Wasser spülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Ätzend (Skin Corr. 1)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe ggf. mit Dokumentationspflicht je nach Konzentration und Verwendung
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
Transport:
Gefahrgut nach ADR
Klasse 8 – ätzende Stoffe
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- Kontakt mit starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen verwenden.