CAS-Nummer: 13598-36-2
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
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EVE_ChemVO_Formular
P: 280‐301+330+331‐303+361+353‐305+351+338‐310

Phosphorige Säure 99 % reinst – hochreines Reduktionsmittel für Labor, Synthese und Industrie (gewerbepflichtig)
Phosphorige Säure (H₃PO₃), auch als Phosphonsäure bezeichnet, ist ein farbloser bis weißer, kristalliner Feststoff mit ausgeprägten reduzierenden Eigenschaften. In der Qualität reinst (≥ 99 %) eignet sich Phosphorige Säure für Anwendungen in der chemischen Synthese, Laborchemie, Oberflächenbehandlung, sowie in verschiedenen technischen und industriellen Prozessen.
Aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften wird Phosphorige Säure häufig als Reduktionsmittel, zur Herstellung von Phosphonaten, in der Metalloberflächenbehandlung sowie als chemisches Zwischenprodukt eingesetzt. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an gewerbliche bzw. sachkundige Anwender.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Phosphorige Säure 99 % reinst, gewerbepflichtig
- Chemische Bezeichnung: Phosphorige Säure
- Synonyme: Phosphonsäure
- Summenformel: H₃PO₃
- CAS-Nummer: 13598-36-2
- EG-Nummer: 237-066-7
- Molare Masse: 82,00 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Weißer bis farbloser kristalliner Feststoff
- Geruch: Geruchlos
- Schmelzpunkt: ca. 73 °C
- Löslichkeit: Sehr gut löslich in Wasser
- Eigenschaft: Reduktionsmittel
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 99 %) für anspruchsvolle Anwendungen
- Geeignet für: Chemische Synthesen, Herstellung von Phosphonaten, Reduktionsmittel in chemischen Prozessen, Metalloberflächenbehandlung, Labor- und Forschungsanwendungen
- Hohe chemische Reinheit
- Sehr gute Wasserlöslichkeit
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Phosphorige Säure wirkt ätzend und kann schwere Haut- und Augenschäden verursachen. Sicherheitsdatenblatt beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
P-Sätze (Auszug):
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P301 + P330 + P331 – Bei Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Mit Wasser spülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP:Ätzend (Skin Corr. 1)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Gewerbepflichtig / abgabebeschränkt
- EU-Verordnung (Ausgangsstoffe für Explosivstoffe): Je nach Verwendung prüfpflichtig
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
Transport:
Gefahrgut nach ADR
Klasse 8 – ätzende Stoffe
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden.
- Nur durch geschultes Fachpersonal verwenden.