Beschreibung
CAS-Nummer: 7681-49-4
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Natriumfluorid
Natriumfluorid 99 % zur Analyse, ACS, ISO – hochreines Fluoridsalz für Analytik und Labor
Natriumfluorid (NaF) ist ein weißes, kristallines Salz mit sehr guter Wasserlöslichkeit und hoher chemischer Stabilität. In der Qualität zur Analyse (≥ 99 %) gemäß ACS und ISO eignet sich Natriumfluorid ideal für präzise analytische Anwendungen, Referenzlösungen, sowie für Anwendungen in der Laboranalytik, Qualitätskontrolle und Forschung.
Aufgrund seiner definierten Reinheit wird Natriumfluorid häufig in der Ionenselektivelektroden-Analytik (Fluoridbestimmung), als Reagenz, sowie zur Herstellung standardisierter Lösungen eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Natriumfluorid 99 % zur Analyse, ACS, ISO
- Chemische Bezeichnung: Natriumfluorid
- Summenformel: NaF
- CAS-Nummer: 7681-49-4
- EG-Nummer: 231-667-8
- Molare Masse: 41,99 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität:Zur Analyse (p. A.), ACS, ISO
- Aussehen: Weißes, kristallines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Sehr gut löslich in Wasser
- Eigenschaft: Fluoridquelle
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität gemäß ACS- und ISO-Spezifikation
- Geeignet für: Fluoridbestimmung (z. B. mit ionenselektiven Elektroden), Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Herstellung von Referenz- und Standardlösungen
- Labor- und Forschungsanwendungen
- Chemische Analysen
- Sehr hohe chemische Reinheit
- Reproduzierbare analytische Ergebnisse
- Chargenzertifiziert und rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- Natriumfluorid ist giftig und kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich wirken.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H301 – Giftig bei Verschlucken
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen
- P270 – Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen
- P301 + P310 – Bei Verschlucken: Sofort Arzt kontaktieren
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Giftig (Acute Tox. 3), augenreizend (Eye Irrit. 2)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe ggf. nur mit Sachkundenachweis oder Dokumentationspflicht
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Gefahrgut nach ADR (je nach Menge)
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Kontakt mit Säuren vermeiden (Bildung von HF möglich).
- Staubbildung vermeiden.
- Nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen verwenden.