CAS-Nummer: 69-65-8
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Mannit
D(−)-Mannit 98 % – Ph. Eur., USP, BP – biochemisch reiner Zuckeralkohol für Labor, Pharmazie und Forschung
D(−)-Mannit ist ein natürlicher Zuckeralkohol (Polyol), der als weißes, kristallines Pulver vorliegt. In der Qualität ≥ 98 % gemäß Ph. Eur., USP und BP eignet sich Mannit hervorragend für biochemische, pharmazeutische und analytische Anwendungen, bei denen definierte Reinheit, hohe Qualität und internationale Pharmakopöe-Konformität erforderlich sind.
In der Biochemie wird D(−)-Mannit als Osmolyt, Stabilisator, Referenzsubstanz sowie als Hilfsstoff in Puffersystemen und biologischen Modellen eingesetzt. Darüber hinaus findet er breite Verwendung als pharmazeutischer Hilfsstoff, Trägerstoff und in qualitätskritischen Laborprozessen.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: D(−)-Mannit 98 %, Ph. Eur., USP, BP, für die Biochemie
- Chemische Bezeichnung: D-Mannitol
- Summenformel: C₆H₁₄O₆
- CAS-Nummer: 69-65-8
- EG-Nummer: 200-711-8
- Molare Masse: 182,17 g/mol
- Reinheit: ≥ 98 %
- Qualität: Ph. Eur., USP, BP
- Aussehen: Weißes, kristallines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Geschmack: Leicht süß
- Löslichkeit: Gut löslich in Wasser
- pH-Wert (10 % Lösung): ca. 5,5–7,0 (neutral)
- Optische Aktivität: D(−)-Form
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Pharmakopöe-konforme Qualität (Ph. Eur., USP, BP)
- Geeignet für: Biochemische und biomedizinische Anwendungen, Osmolytische und isotonische Systeme, Puffer- und Stabilisierungslösungen, Pharmazeutische Hilfsstoffe und Trägersubstanzen, Analytische Chemie und Qualitätskontrolle
- Forschung und Entwicklung
- Hohe chemische und optische Reinheit
- Definierte Spezifikationen gemäß Pharmakopöen
- Chargenzertifiziert und vollständig rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- D(−)-Mannit gilt bei sachgemäßem Umgang als nicht gefährlich im Sinne der CLP-Verordnung. Die allgemeinen Regeln der guten Labor- und Herstellungspraxis sind einzuhalten.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
- Keine Einstufung nach CLP erforderlich
- Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Frei verkäuflich (gewerblich und privat)
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken, kühl und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- Für biochemische und pharmazeutische Anwendungen ausschließlich gemäß den jeweiligen Qualitäts- und Reinheitsanforderungen einsetzen.