CAS-Nummer: 12125-28-9
Magnesiumhydroxidcarbonat leicht, ca. 22 % Mg, reinst – basisches Magnesiumsalz für Labor und technische Anwendungen
Magnesiumhydroxidcarbonat leicht ist ein weißes, feines, voluminöses Pulver aus basischem Magnesiumcarbonat mit einem Magnesiumgehalt von ca. 22 % Mg. In reinst Qualität eignet sich das Produkt für Anwendungen in der Laborchemie, technischen Prozessen, der Neutralisation, sowie als Füllstoff und pH-regulierende Komponente.
Durch seine hohe spezifische Oberfläche und gute Dispergierbarkeit wird Magnesiumhydroxidcarbonat leicht häufig in der chemischen Industrie, der Materialforschung, als Neutralisationsmittel, sowie in verschiedenen technischen Anwendungen eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Magnesiumhydroxidcarbonat leicht, ca. 22 % Mg, reinst
- Chemische Bezeichnung: Basisches Magnesiumcarbonat
- Synonyme: Magnesiumcarbonat basisch, Magnesiumhydroxycarbonat
- Summenformel (variabel): xMgCO₃ · yMg(OH)₂ · zH₂O
- CAS-Nummer: 39409-82-0
- EG-Nummer: 254-404-6
- Magnesiumgehalt: ca. 22 % Mg
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Weißes, leichtes, voluminöses Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Unlöslich in Wasser, löslich in Säuren unter CO₂-Entwicklung
- Eigenschaft: Schwach alkalisch
- Verpackungseinheiten: 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg, 10 kg
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität für zuverlässige Anwendungen
- Geeignet für: Neutralisationsreaktionen, pH-Regulierung, Füllstoff in technischen Anwendungen, Labor- und Forschungsanwendungen, Chemische und materialwissenschaftliche Anwendungen
- Hohe spezifische Oberfläche
- Gute Dispergierbarkeit
- Konstanter Magnesiumgehalt
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Magnesiumhydroxidcarbonat ist bei sachgemäßem Umgang nicht als Gefahrstoff eingestuft. Staubbildung vermeiden.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
- Keine Einstufung nach CLP erforderlich
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
Transport:
Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Staubbildung vermeiden.
- Kontakt mit Säuren führt zur CO₂-Entwicklung.
- Vor Feuchtigkeit schützen.