Beschreibung
CAS-Nummer: 122-39-4
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Diphenylamin
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Diphenylamin 99 % zur Analyse – hochreines aromatisches Amin für Analytik, Labor und Forschung
Diphenylamin (C₁₂H₁₁N) ist ein weißer bis leicht grauer, kristalliner Feststoff mit aromatischer Struktur und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten in der analytischen Chemie, der organischen Synthese sowie in der Labor- und Forschungschemie. In der Qualität zur Analyse (≥ 99 %) eignet sich Diphenylamin besonders für präzise analytische Verfahren, Nachweisreaktionen, Redoxindikatoren sowie für Anwendungen in der Qualitätskontrolle und Forschung.
Diphenylamin wird häufig als Indikator in der Nitrat- und Nitritanalytik, als Stabilisator, sowie als Zwischenprodukt in der chemischen Synthese eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Diphenylamin 99 % zur Analyse
- Chemische Bezeichnung: Diphenylamin
- Synonyme: N-Phenylanilin
- Summenformel: C₁₂H₁₁N
- CAS-Nummer: 122-39-4
- EG-Nummer: 204-539-4
- Molare Masse: 169,22 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Zur Analyse (p. A.)
- Aussehen: Weißes bis leicht graues, kristallines Pulver oder Kristalle
- Geruch: Schwach charakteristisch
- Schmelzpunkt: ca. 52–54 °C
- Siedepunkt: ca. 302 °C
- Löslichkeit: In Wasser: praktisch unlöslich; In organischen Lösungsmitteln: gut löslich
- Verpackungseinheiten: 25 g, 50 g, 100 g, 250 g, 500 g
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität (≥ 99 %) für präzise Anwendungen
- Geeignet für: Nitrat- und Nitritnachweis (Indikator), Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Organische Synthesen, Herstellung analytischer Reagenzien, Labor- und Forschungsanwendungen
- Hohe chemische Reinheit
- Zuverlässige und reproduzierbare Ergebnisse
- Chargenzertifiziert und rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- Diphenylamin ist gesundheitsschädlich und umweltgefährlich. Kontakt mit Haut, Augen und Umwelt vermeiden. Sicherheitsdatenblatt beachten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Mit Wasser spülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich (Acute Tox. 4), Augenreizend (Eye Irrit. 2), umweltgefährlich (Aquatic Chronic 1)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe an gewerbliche und sachkundige Anwender empfohlen
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: In der Regel kein Gefahrgut nach ADR (Feststoff, abhängig von Verpackung und Einstufung)
Hinweis
- Trocken, kühl und gut verschlossen lagern.
- Vor Licht und Feuchtigkeit schützen.
- Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- Nur für Labor- und Analytikanwendungen verwenden.