CAS-Nummer: 6009-70-7
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P: 280‐301+312+330‐302+352+312‐305+351+338[1
Diammoniumoxalat-Monohydrat 98 % reinst – hochreines Oxalatsalz für Analytik und Laboranwendungen
Diammoniumoxalat-Monohydrat ((NH₄)₂C₂O₄·H₂O) ist ein farbloses bis weißes, kristallines Salz der Oxalsäure mit guter Wasserlöslichkeit. In der Qualität reinst (≥ 98 %) eignet sich Diammoniumoxalat ideal für Anwendungen in der analytischen Chemie, Laboranalytik, sowie in der chemischen Synthese und Forschung.
Aufgrund seiner definierten Zusammensetzung wird Diammoniumoxalat häufig als Fällungsreagenz, zur Calciumbestimmung, als Reduktionsmittel, sowie zur Herstellung analytischer Reagenzlösungen eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Diammoniumoxalat-Monohydrat 98 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Diammoniumoxalat-Monohydrat
- Synonyme: Ammoniumoxalat, Ammoniumoxalat-Monohydrat
- Summenformel: (NH₄)₂C₂O₄·H₂O
- CAS-Nummer: 6009-70-7
- EG-Nummer: 238-135-4
- Molare Masse: 142,11 g/mol
- Reinheit: ≥ 98 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Farbloses bis weißes, kristallines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Gut löslich in Wasser
- Eigenschaft: Fällungsreagenz, reduzierend
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 98 %) für zuverlässige Anwendungen
- Geeignet für: Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Fällungsreaktionen (z. B. Calciumbestimmung), Herstellung von Reagenzlösungen, Reduktionsmittel in Laborverfahren, Forschung und Entwicklung
- Hohe chemische Reinheit
- Sehr gute Reproduzierbarkeit
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
Diammoniumoxalat ist gesundheitsschädlich und kann bei Verschlucken sowie bei Kontakt mit Haut und Augen schädlich wirken.
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P301 + P312 – Bei Verschlucken: Arzt konsultieren
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich (Acute Tox. 4), Augenreizend (Eye Irrit. 2)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe je nach Verwendung dokumentationspflichtig möglich
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Kontakt mit Säuren kann zur Bildung von Oxalsäure führen.
- Staubbildung vermeiden.
- Nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen verwenden.