Beschreibung
CAS-Nummer: 67-66-3
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
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ChemVO Formular
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Chloroform

Chloroform 99 % reinst – hochreines halogeniertes Lösungsmittel für Labor, Analytik und Synthese (gewerbepflichtig)
Chloroform (Trichlormethan, CHCl₃) ist ein farbloses, klares, halogeniertes Lösungsmittel mit charakteristischem Geruch. In der Qualität reinst (≥ 99 %) wird es für anspruchsvolle Anwendungen in Labor, Analytik, Forschung und chemischer Synthese eingesetzt, bei denen eine definierte Zusammensetzung und hohe Reinheit erforderlich sind.
Chloroform findet Verwendung als Extraktions- und Reaktionslösung, in der organischen Chemie, bei Probenvorbereitungen, in der Spektroskopie (z. B. als Lösungsmittel) sowie in spezialisierten analytischen Verfahren. Aufgrund seiner gesundheitlichen Risiken ist der Einsatz ausschließlich geschultem Fachpersonal vorbehalten.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Chloroform 99 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Trichlormethan
- Summenformel: CHCl₃
- CAS-Nummer: 67-66-3
- EG-Nummer: 200-663-8
- Molare Masse: 119,38 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Farblose, klare Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch, süßlich
- Siedepunkt: ca. 61 °C
- Dichte (20 °C): ca. 1,48 g/cm³
- Löslichkeit:
- – In Wasser: gering löslich
- – In organischen Lösungsmitteln: gut mischbar
- Verpackungseinheiten: 250 ml, 500 ml, 1 L, 2,5 L, 5 L
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 99 %) für reproduzierbare Laboranwendungen
- Geeignet für: Organische Synthesen, Extraktions- und Reinigungsverfahren, Probenvorbereitung in der Analytik, Lösungsmittel für spektroskopische Anwendungen, Forschung und Entwicklung
- Geringer Gehalt an Neben- und Zersetzungsprodukten
- Hohe chemische Reinheit
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Chloroform ist gesundheitsgefährlich, steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein, und kann bei längerer oder wiederholter Exposition Organschäden verursachen. Der Umgang ist ausschließlich durch geschultes Fachpersonal zulässig. Die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind zwingend zu beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H315 – Verursacht Hautreizungen
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
- H331 – Giftig bei Einatmen
- H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen
- H372 – Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
P-Sätze (Auszug):
- P260 – Dampf nicht einatmen
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P308 + P313 – Bei Exposition: Ärztlichen Rat einholen
- P403 + P233 – An gut belüftetem Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsgefährlich, karzinogen (Kat. 2), akut toxisch
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe ausschließlich an berufsmäßige oder industrielle Anwender
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Gefahrgut nach ADR (Klasse 6.1 – giftige Stoffe)
Hinweis
- Kühl, lichtgeschützt und gut belüftet lagern.
- Vor Wärme, Licht und Luft schützen (Zersetzungsgefahr).
- Nicht mit starken Basen oder Metallen in Kontakt bringen.
- Nur in geeigneten, zugelassenen Abzügen verarbeiten.