Beschreibung
Gefahrstoff: Ja (Gefahr)
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.

Ameisensäure 25 % technisch – konzentrierte Methansäurelösung für Industrie, Technik und chemische Anwendungen
Ameisensäure 25 % technisch ist eine wässrige Methansäurelösung für industrielle, gewerbliche und technische Anwendungen. Ameisensäure ist die einfachste Carbonsäure und zeichnet sich durch ihre ausgeprägte Säurewirkung, gute Wasserlöslichkeit und hohe chemische Reaktivität aus.
Die technische Qualität eignet sich insbesondere für Prozesschemie, pH-Regulierung, Reinigungs- und Entkalkungsprozesse sowie als Ausgangs- und Hilfsstoff in verschiedenen industriellen Verfahren.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Ameisensäure 25 % technisch
- Chemische Bezeichnung: Methansäure
- Alternative Bezeichnungen: Ameisensäure, Formic Acid, Formylsäure
- Summenformel: CH₂O₂
- CAS-Nummer: 64-18-6
- EG-Nummer: 200-579-1
- Index-Nummer: 607-001-00-0
- Molare Masse: 46,03 g/mol
- Konzentration: 25 %
- Qualität: Technisch
- Matrix: Wasser
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch stechend
- Eigenschaften: Sauer, reaktiv, korrosiv
Qualitätsmerkmale
- Definierter Ameisensäuregehalt von 25 %
- Technische Qualität für industrielle Anwendungen
- Gebrauchsfertige wässrige Lösung
- Sehr gute Wasserlöslichkeit
- Geeignet für pH-Regulierung und Prozesschemie
- Einsetzbar für Reinigungs- und Entkalkungsprozesse
- Geeignet für industrielle und gewerbliche Anwendungen
- Vielseitig als chemischer Hilfs- und Ausgangsstoff einsetzbar
Typische Anwendungsgebiete
Ameisensäure 25 % wird insbesondere eingesetzt für:
- Industrielle Prozesschemie
- pH-Wert-Einstellung
- Reinigungsprozesse
- Entkalkung geeigneter Anlagen und Oberflächen
- Chemische Reaktionsansätze
- Herstellung saurer Prozessbedingungen
- Technische Wasserbehandlung
- Metall- und Oberflächenbehandlung
- Forschung und Entwicklung
- Herstellung chemischer Zwischenprodukte
Die technische Qualität ist für industrielle und technische Anwendungen vorgesehen und stellt keine pharmazeutische, Lebensmittel- oder Analysenqualität dar.
Sicherheitshinweise
Ameisensäure 25 % ist ätzend und gesundheitsschädlich beim Einatmen. Sie verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
P-Sätze – Auszug:
- P260 – Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P280 – Schutzhandschuhe sowie Augen- und Gesichtsschutz tragen.
- P303 + P361 + P353 – Bei Berührung mit der Haut oder dem Haar: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P310 – Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
- P501 – Inhalt und Behälter entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgen.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP: H314, H332
- ChemVerbotsV: Keine besonderen Abgabebeschränkungen
- Gewerbepflicht: Nein
- NpSG: Fällt nicht unter das NpSG
- BtMG: Nicht erfasst
- ADR: Gefahrgut, Klasse 8
Transport nach ADR/RID
- Transport: Gefahrgut
- UN-Nummer: UN 3412
- Offizielle Benennung: AMEISENSÄURE
- Gefahrgutklasse: 8
- Verpackungsgruppe: II
- Gefahrzettel: 8
- Klassifizierungscode: C3
- Begrenzte Menge (LQ): 1 L
- Ameisensäure 25 % wird unter UN 3412, Klasse 8 und Verpackungsgruppe II transportiert.
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter stets dicht verschlossen halten.
- Nur in säurebeständigen Behältern aufbewahren.
- Von Basen und starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Kontakt mit Metallen vermeiden.
- Dämpfe und Aerosole nicht einatmen.
- Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
- Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
- Spritzer vermeiden.
- Nur säurebeständige Entnahme- und Arbeitsgeräte verwenden.
- Produktreste entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgen.