CAS-Nummer: 7440-44-0
Gefahrstoff: Nein
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
Aktivkohle gepulvert reinst – hochreines Adsorptionsmittel für Labor, Filtration und chemische
Anwendungen
Aktivkohle gepulvert in Reinst-Qualität ist ein hochporöses Kohlenstoffmaterial mit sehr großer innerer Oberfläche und ausgeprägter
Adsorptionsfähigkeit. Sie eignet sich insbesondere zur Entfernung organischer Verunreinigungen, Farb-, Geruchs- und Geschmacksstoffe sowie
weiterer adsorbierbarer Bestandteile aus Flüssigkeiten und Gasen.
Durch die pulverförmige Ausführung besitzt die Aktivkohle eine besonders große Kontaktfläche und kann schnell mit dem zu behandelnden
Medium wechselwirken. Sie wird daher häufig in Labor, Analytik, Aufarbeitung, Entfärbung, Reinigung und technischen Adsorptionsprozessen
eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Aktivkohle gepulvert reinst
- Chemische Bezeichnung: Kohlenstoff, aktiviert
- Alternative Bezeichnungen: Aktivkohle, Aktivkohle Pulver, Adsorptionskohle, Activated Carbon, Activated Charcoal
- Summenformel: C
- CAS-Nummer: 7440-44-0
- EG-Nummer: 231-153-3
- Qualität: Reinst
- Form: Feines Pulver
- Farbe: Schwarz
- Geruch: Geruchlos bis schwach charakteristisch
- Löslichkeit: In Wasser unlöslich
- Eigenschaften: Hochporös, stark adsorptionsfähig, große spezifische Oberfläche
- Stoffgruppe: Aktivierter Kohlenstoff / Adsorptionsmittel
Qualitätsmerkmale
- Reinst-Qualität für Labor- und technische Anwendungen
- Pulverförmige Ausführung mit großer Kontaktfläche
- Sehr gute Verteilung in Flüssigkeiten
- Geeignet zur Entfärbung und Reinigung
- Einsetzbar zur Entfernung zahlreicher organischer Verunreinigungen
- Geeignet für Labor, Forschung und chemische Aufarbeitung
- Flexible Dosierung für Batch- und Filtrationsverfahren
Typische Anwendungsgebiete
Aktivkohle gepulvert wird insbesondere eingesetzt für:
- Entfärbung von Lösungen
- Adsorption organischer Verunreinigungen
- Reinigung chemischer Lösungen
- Labor- und Forschungsanwendungen
- Aufarbeitung von Reaktionsgemischen
- Filtration nach Adsorptionsprozessen
- Wasseraufbereitung
- Geruchs- und Geschmacksstoffentfernung
- Chemische und technische Reinigungsverfahren
- Probenvorbereitung
- Qualitätskontrolle und analytische Anwendungen
- Nach erfolgter Adsorption wird die Aktivkohle je nach Verfahren durch Filtration, Zentrifugation oder einen anderen geeigneten Fest-Flüssig-Trennprozess aus dem Medium entfernt.
Anwendungshinweise
- Die pulverförmige Aktivkohle wird dem zu behandelnden Medium in der erforderlichen Menge zugesetzt und sorgfältig dispergiert.
Die optimale Dosierung richtet sich insbesondere nach:
- Art der zu adsorbierenden Stoffe
- Konzentration der Verunreinigungen
- Kontaktzeit
- Temperatur
- pH-Wert
- Partikelverteilung
- Gewünschtem Reinigungsgrad
- Nach ausreichender Kontaktzeit wird die beladene Aktivkohle wieder vom Medium getrennt.
- Aufgrund der feinen Pulverform sollte beim Dosieren Staubbildung möglichst vermieden werden.
Sicherheitshinweise
Vergleichbare Aktivkohle in Pulverform ist nach aktuellem EU-Sicherheitsdatenblatt nicht als kennzeichnungspflichtiger Gefahrstoff eingestuft. Carl Roth führt für pulverförmige Aktivkohle p.a. mit CAS 7440-44-0 keine CLP-Gefahrenkennzeichnung und nennt den Stoff als nicht REACH-registrierungspflichtig.
- Signalwort: Entfällt
- Gefahrenpiktogramme: Entfallen
- Gefahrenhinweise: Keine kennzeichnungspflichtigen H-Sätze bei entsprechender Produktausführung
Allgemeine Sicherheitshinweise:
- Staubbildung vermeiden.
- Pulver nicht unnötig einatmen.
- Geeignete Schutzbrille und Arbeitshandschuhe verwenden.
- Bei starker Staubentwicklung geeigneten Atemschutz verwenden.
- Von starken Oxidationsmitteln fernhalten.
- Nicht in der Nähe von offenen Flammen oder starken Wärmequellen lagern.
- Beladete Aktivkohle entsprechend den adsorbierten Stoffen neu bewerten.
- Das aktuelle produktspezifische Sicherheitsdatenblatt ist zu beachten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Vergleichbare pulverförmige Aktivkohle für Laborzwecke ist nicht als gefährlicher Stoff gemäß CLP eingestuft. Für den konkreten Subolab-Artikel ist das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt maßgeblich.
- REACH: Vergleichbare Aktivkohle mit CAS 7440-44-0 und EG 231-153-3 wird als nicht registrierungspflichtig nach REACH geführt.
- ChemVerbotsV Deutschland: Aktivkohle gepulvert fällt bei der üblichen nicht kennzeichnungspflichtigen Einstufung nicht unter die besonderen Abgabeanforderungen der ChemVerbotsV.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Chemikalienrechtlich grundsätzlich zulässig. Einzelne Laborqualitäten werden vom Hersteller jedoch ausdrücklich nur für Labor- und Analysezwecke vorgesehen und von privaten Haushaltsanwendungen abgeraten.
- NpSG Deutschland: Aktivkohle beziehungsweise elementarer Kohlenstoff fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Die in Anlage 1 definierten Stoffgruppen betreffen strukturell definierte psychoaktive organische Verbindungen und erfassen Aktivkohle nicht.
- BtMG Deutschland: Aktivkohle ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
- Transport nach ADR/RID: Die konkrete Transportklassifizierung muss anhand des produktspezifischen Sicherheitsdatenblattes geprüft werden. Aktivkohle kann abhängig von Herstellungsverfahren und Selbstentzündungseigenschaften entweder nicht als Gefahrgut eingestuft sein oder unter UN 1362 geführt werden.
- UN-Nummer: Entfällt
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- Staubbildung beim Umfüllen und Dosieren vermeiden.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Von offenen Flammen, Funken und starken Wärmequellen fernhalten.
- Nur saubere und trockene Entnahmegeräte verwenden.
- Behälter nach jeder Entnahme sorgfältig verschließen.
- Frische und bereits beladene Aktivkohle getrennt aufbewahren.
- Mit Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen beladene Aktivkohle hinsichtlich Brand-, Gesundheits- und Entsorgungsgefahren gesondert bewerten.
- Produktreste entsprechend ihrer tatsächlichen Beladung und den geltenden örtlichen Vorschriften entsorgen.