CAS-Nummer: 67-64-1
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P303+P361+P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501
Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften zuführen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P403+P233
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Aceton 99,5 % zur Synthese – hochreines Lösungsmittel für Labor, organische Synthesen und chemische Anwendungen
Aceton mit einer Reinheit von mindestens 99,5 %, auch als Propanon, 2-Propanon oder Dimethylketon bezeichnet, ist eine klare, farblose und sehr leicht flüchtige Flüssigkeit mit charakteristischem Geruch. Der Stoff besitzt die Summenformel C₃H₆O, die CAS-Nummer 67-64-1 und die EG-Nummer 200-662-2. Aceton ist unter REACH registriert.
Aufgrund seiner hohen Lösekraft, schnellen Verdunstung und vollständigen Mischbarkeit mit Wasser sowie zahlreichen organischen Lösemitteln eignet sich Aceton besonders als Reaktions-, Extraktions- und Reinigungslösungsmittel. In der Qualität zur Synthese wird es unter anderem in organischen Synthesen, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie zur Herstellung chemischer Zwischenprodukte eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Aceton 99,5 % zur Synthese
- Chemische Bezeichnung: Propanon / Propan-2-on
- Alternative Bezeichnungen: Aceton, Acetone, 2-Propanon, Dimethylketon
- Summenformel: C₃H₆O
- Strukturformel: CH₃COCH₃
- CAS-Nummer: 67-64-1
- EG-Nummer: 200-662-2
- Index-Nummer: 606-001-00-8
- Molare Masse: 58,08 g/mol
- Reinheit: ≥ 99,5 %
- Qualität: Zur Synthese
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch, süßlich-ketonartig
- Dichte bei 20 °C: ca. 0,79 g/cm³
- Schmelzpunkt: ca. −95 °C
- Siedepunkt: ca. 56 °C
- Flammpunkt: ca. −18 °C
- Löslichkeit: Mit Wasser vollständig mischbar
- Stoffgruppe: Ketone / organische Lösungsmittel
- Die Stoffidentität von Aceton mit CAS 67-64-1, EG 200-662-2 und der Summenformel C₃H₆O ist bei ECHA dokumentiert.
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit von mindestens 99,5 %
- Qualität zur Synthese für präparative Laboranwendungen
- Sehr gutes Lösevermögen für zahlreiche organische Verbindungen
- Vollständig mit Wasser mischbar
- Sehr schnelle Verdunstung
- Geeignet als Reaktions-, Extraktions- und Reinigungslösungsmittel
- Gut geeignet für organische Synthesen und Aufarbeitungsverfahren
- Definierte Qualität für reproduzierbare Laborprozesse
Typische Anwendungsgebiete
Aceton 99,5 % zur Synthese wird insbesondere eingesetzt für:
- Organische Synthesen
- Herstellung chemischer Zwischenprodukte
- Reaktions- und Prozesslösungsmittel
- Extraktions- und Aufarbeitungsverfahren
- Reinigung und Entfettung von Laborgeräten
- Forschung und Entwicklung
- Harz- und Polymerchemie
- Lack- und Beschichtungsformulierungen
- Reinigung geeigneter Oberflächen
- Trocknungs- und Spülprozesse im Labor
Die Qualität „zur Synthese“ ist für chemische Labor- und Syntheseanwendungen vorgesehen. Sie stellt ohne zusätzliche produktspezifische Zertifizierung keine pharmazeutische, kosmetische oder lebensmitteltechnische Qualität dar.
Sicherheitshinweise
- Aceton besitzt eine harmonisierte CLP-Einstufung als leicht entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2, augenreizend Kategorie 2 und spezifisch zielorgantoxisch bei einmaliger Exposition Kategorie 3. Die maßgeblichen Gefahrenhinweise sind H225, H319 und H336.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
- H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Ergänzender Gefahrenhinweis:
- EUH066 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
P-Sätze – Auszug:
- P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
- P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden.
- P261 – Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
- P271 – Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P280 – Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P403 + P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225, H319, H336.
- REACH: Aceton ist unter der CAS-Nummer 67-64-1 und der EG-Nummer 200-662-2 REACH-registriert.
- ChemVerbotsV Deutschland: Aceton fällt mit seiner üblichen Einstufung H225, H319 und H336 nicht unter die besonderen Abgabeanforderungen der Anlage 2 ChemVerbotsV. Eintrag 2 erfasst entzündbare Flüssigkeiten mit GHS02 nur bei bestimmten Gefahrenhinweisen, darunter H224, H241 und H242 – H225 gehört nicht dazu.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Grundsätzlich zulässig, sofern alle Vorgaben zur Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und zum Versand eingehalten werden.
- NpSG Deutschland: Aceton fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Aceton gehört weder zu den in Anlage 1 definierten Stoffgruppen noch zu den in Anlage 2 ausdrücklich aufgeführten Stoffen.
- BtMG Deutschland: Aceton ist kein Betäubungsmittel nach dem BtMG.
- Transport nach ADR/RID: Gefahrgut
- UN-Nummer: UN 1090
- Offizielle Benennung: ACETON
- Gefahrgutklasse: 3
- Verpackungsgruppe: II
- Gefahrzettel: 3
- Klassifizierungscode: F1
- Beförderungskategorie: 2
- Tunnelbeschränkungscode: D/E
- Begrenzte Menge (LQ): 1 L
- Die BAM führt Aceton unter UN 1090, Klasse 3 und Verpackungsgruppe II.
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter stets dicht verschlossen halten.
- Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Nur geeignete beziehungsweise explosionsgeschützte Arbeitsmittel verwenden.
- Dämpfe und Aerosole nicht einatmen.
- Nur bei ausreichender technischer Lüftung oder unter einem geeigneten Laborabzug verwenden.
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt lagern.
- Die Materialverträglichkeit von Kunststoffen, Dichtungen, Lacken und Beschichtungen vor Verwendung prüfen.
- Verschüttetes Produkt mit geeignetem Bindemittel aufnehmen.
- Produktreste nicht unkontrolliert in Kanalisation, Boden oder Gewässer gelangen lassen.
- Entsorgung gemäß Sicherheitsdatenblatt und den geltenden örtlichen Vorschriften durchführen.