Beschreibung
CAS-Nummer: 71-41-0
Gefahrstoff: Ja (ACHTUNG)
Gewerbepflichtig: Nein
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
1-Pentanol 98 % zur Synthese – hochwertiger primärer Alkohol für Labor, organische Synthesen und chemische Zwischenprodukte
1-Pentanol mit einer Reinheit von mindestens 98 %, auch als Pentan-1-ol, n-Pentanol oder n-Amylalkohol bezeichnet, ist eine klare, farblose Flüssigkeit aus der Stoffgruppe der aliphatischen Alkohole. Der Stoff besitzt die Summenformel C₅H₁₂O, die CAS-Nummer 71-41-0 und die EG-Nummer 200-752-1.
Aufgrund seiner primären Hydroxygruppe und der linearen C5-Kohlenstoffkette eignet sich 1-Pentanol besonders als Ausgangsstoff und Reaktionsmedium für organische Synthesen. In der Qualität zur Synthese wird es unter anderem zur Herstellung von Estern, Ethern und weiteren chemischen Zwischenprodukten sowie als Lösungsmittel in Forschungs-, Entwicklungs- und Laboranwendungen eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: 1-Pentanol 98 % zur Synthese
- Chemische Bezeichnung: Pentan-1-ol
- Alternative Bezeichnungen: n-Pentanol, n-Amylalkohol, Amylalkohol, Pentylalkohol, 1-Amylalkohol
- Summenformel: C₅H₁₂O
- Strukturformel: CH₃(CH₂)₄OH
- CAS-Nummer: 71-41-0
- EG-Nummer: 200-752-1
- Index-Nummer: 603-200-00-1
- Molare Masse: 88,15 g/mol
- Reinheit: ≥ 98 %
- Qualität: Zur Synthese
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch alkoholartig
- Dichte bei 20 °C: ca. 0,82 g/cm³
- Schmelzpunkt: ca. −79 °C
- Siedepunkt: ca. 137 °C
- Flammpunkt: ca. 43 °C
- Löslichkeit in Wasser: Gering löslich, etwa 27 g/l bei 22 °C
- Löslichkeit: Mischbar mit zahlreichen organischen Lösemitteln, insbesondere Alkoholen und Ether
- Stoffgruppe: Primäre aliphatische Alkohole
- Diese physikalischen Kenndaten werden für 1-Pentanol mit einer Reinheit von über 99 % ebenfalls mit etwa −79 °C Schmelzpunkt, 137 °C Siedepunkt, 43 °C Flammpunkt und einer Dichte von rund 0,82 angegeben.
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit von mindestens 98 %
- Qualität zur Synthese für chemische Laboranwendungen
- Definierter primärer C5-Alkohol
- Geeignet als Reaktions- und Prozesslösemittel
- Vielseitiger Ausgangsstoff für organische Synthesen
- Einsetzbar zur Herstellung von Estern, Ethern und weiteren Derivaten
- Geeignet für Forschung, Entwicklung und chemische Produktion
- Reproduzierbare Qualität für präparative Anwendungen
Typische Anwendungsgebiete
1-Pentanol wird insbesondere eingesetzt für:
- Organische Synthesen
- Herstellung von Pentylestern
- Synthese von Ethern und weiteren organischen Derivaten
- Herstellung chemischer Zwischenprodukte
- Lösungsmittel in Labor und Forschung
- Extraktions- und Aufarbeitungsverfahren
- Reaktionsmedium für präparative Chemie
- Forschung und Entwicklung
- Herstellung von Duft-, Aroma- und Spezialchemikalien als chemischer Ausgangsstoff
- Harz-, Beschichtungs- und Formulierungschemie
- Materialwissenschaftliche Untersuchungen
Die Qualität „zur Synthese“ ist für chemische Labor- und Syntheseanwendungen vorgesehen und stellt ohne zusätzliche Zertifizierung keine Lebensmittel-, Pharma- oder Kosmetikqualität dar.
Sicherheitshinweise
- 1-Pentanol ist als entzündbare Flüssigkeit eingestuft und kann beim Verschlucken oder Einatmen gesundheitsschädlich wirken. Darüber hinaus verursacht der Stoff Haut- und Augenreizungen, kann die Atemwege reizen und nach aktueller Einstufung eine spezifische Zielorganwirkung nach einmaliger Exposition verursachen. Ein aktuelles EU-Sicherheitsdatenblatt nennt H226, H302, H332, H315, H319, H335 und H371.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H315 – Verursacht Hautreizungen.
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
- H335 – Kann die Atemwege reizen.
- H371 – Kann die Organe schädigen.
P-Sätze – Auszug:
- P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P260 – Nebel und Dämpfe nicht einatmen.
- P264 – Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
- P270 – Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augen- beziehungsweise Gesichtsschutz tragen.
- P301 + P312 + P330 – Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
- P304 + P340 + P312 – Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P403 + P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Rechtliche Lage beim Verkauf
- CLP-Einstufung: Flam. Liq. 3, Acute Tox. 4 oral, Acute Tox. 4 inhalativ, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3 sowie nach aktuellen Lieferanten-SDS STOT SE 2.
- REACH: 1-Pentanol ist unter der CAS-Nummer 71-41-0 und der EG-Nummer 200-752-1 bei ECHA erfasst.
- ChemVerbotsV Deutschland: 1-Pentanol fällt mit seiner aktuellen Einstufung nicht unter die in Anlage 2 ChemVerbotsV geregelten besonderen Abgabeanforderungen. Die dort erfassten Gefahrenklassen umfassen insbesondere höher eingestufte akute Toxizitäten, CMR-Stoffe sowie bestimmte STOT-Einstufungen; die für 1-Pentanol relevante Einstufung löst grundsätzlich keine Gewerbepflicht nach ChemVerbotsV aus.
- Gewerbepflicht: Nein
- Abgabe an Privatpersonen: Grundsätzlich zulässig, sofern die allgemeinen Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Lager- und Versandvorschriften eingehalten werden.
- NpSG Deutschland: 1-Pentanol fällt nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Die lineare aliphatische Alkoholstruktur wird von den in Anlage 1 definierten Stoffgruppen nicht erfasst.
- BtMG Deutschland: 1-Pentanol ist nicht als Betäubungsmittel in den Anlagen des BtMG aufgeführt.
- Transport nach ADR/RID: Gefahrgut
- UN-Nummer: UN 1105
- Offizielle Benennung: PENTANOLE
- Gefahrgutklasse: 3
- Verpackungsgruppe: III
- Gefahrzettel: 3
- Aktuelle Sicherheitsdatenblätter führen 1-Pentanol als Gefahrgut unter UN 1105, Klasse 3 und Verpackungsgruppe III.
Hinweise zu Lagerung und Handhabung
- Kühl, trocken und gut belüftet lagern.
- Behälter stets dicht verschlossen halten.
- Von Hitze, Funken, heißen Oberflächen und offenen Flammen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Nur in geeigneten Bereichen für entzündbare Flüssigkeiten lagern.
- Dämpfe und Aerosole nicht einatmen.
- Nur unter guter technischer Lüftung beziehungsweise unter einem geeigneten Laborabzug verwenden.
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
- Von starken Oxidationsmitteln getrennt aufbewahren.
- Verschüttetes Produkt mit geeignetem Bindemittel aufnehmen.
- Produktreste nicht in Kanalisation, Gewässer oder Boden gelangen lassen.
- Entsorgung gemäß Sicherheitsdatenblatt und den örtlichen Vorschriften durchführen.