CAS-Nummer: 7664-93-9
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
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Explosionsstoffe Formular
P: 280‐301+330+331‐303+361+353‐305+351+338+310
Schwefelsäure 96 % zur Analyse, ISO – hochkonzentrierte Mineralsäure für Labor und Analytik
Schwefelsäure (H₂SO₄) ist eine klare, ölige Flüssigkeit, die stark hygroskopisch wirkt und zu den wichtigsten Grundchemikalien gehört. In der Konzentration von 96 % ist sie eine der am häufigsten eingesetzten Mineralsäuren im Labor und in der Industrie.
Sie findet Anwendung in der Analytik, Synthesechemie, Probenvorbereitung, Titration, Metallbearbeitung, Batterieherstellung, Wasseraufbereitung sowie in der Forschung und Lehre.
Die Qualität zur Analyse (p. A., ISO-konform) entspricht höchsten Reinheitsanforderungen und ist für präzise Labor- und Forschungsarbeiten geeignet.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Schwefelsäure 96 % zur Analyse, ISO
- Summenformel: H₂SO₄
- CAS-Nummer: 7664-93-9
- EG-Nummer: 231-639-5
- Molare Masse: 98,08 g/mol
- Reinheit: ≥ 96 %
- Qualität: Zur Analyse (ISO, p. A.)
- Form: Klare, ölige Flüssigkeit, farblos bis leicht gelblich
- Dichte (20 °C): ca. 1,84 g/cm³
- Siedepunkt: ca. 290 °C (unter Zersetzung)
- pH-Wert (1 % Lösung, 20 °C): < 1 (stark sauer)
- Löslichkeit: Sehr gut in Wasser (exotherme Reaktion, Gefahr starker Wärmeentwicklung)
- Verpackungseinheiten: z. B. 250 mL, 500 mL, 1 L, 2,5 L, 5 L, 10 L
Qualitätsmerkmale
- Analysenreine Qualität (p. A.), ISO-konform
- Hohe Reinheit (≥ 96 %) für präzise Laboranwendungen
- Bewährt in Analytik, Synthese, Titration und Probenvorbereitung
- Streng geprüft und chargenzertifiziert
- Abgefüllt in chemikalienbeständige Gebinde
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) strikt einzuhalten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H290 – Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
- H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
P-Sätze (Auszug):
- P260 – Dampf/Nebel nicht einatmen
- P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen
- P301 + P330 + P331 – BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen
- P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Mit viel Wasser spülen, sofort Arzt aufsuchen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Ätzend, korrosiv
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabebeschränkt – nur an gewerbliche, fachkundige Abnehmer (konzentrierte Schwefelsäure > 15 % gilt als beschränkter Stoff)
- Transport: Gefahrgut nach ADR
- UN-Nummer: 1830 – Schwefelsäure, > 51 %
- Gefahrklasse: 8 (ätzend)
- Verpackungsgruppe: II
Hinweis
Beim Verdünnen von Schwefelsäure gilt stets die Regel: Säure ins Wasser, niemals umgekehrt! Andernfalls drohen Siedeverzug, Spritzer und schwere Verätzungen. Lagerung nur in säurebeständigen, dicht verschlossenen Gebinden und getrennt von Basen, Metallen und organischen Substanzen.