CAS-Nummer: 109-99-9
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P: 210‐280‐301+312+330‐305+351+338‐370+378‐403+235
H: 225‐302‐319‐335‐351


Tetrahydrofuran 99 % reinst – Hochreines Lösungsmittel in Laborqualität
Das Tetrahydrofuran (THF) 99 % reinst ist eine klare, farblose Flüssigkeit mit charakteristischem, leicht ätherischem Geruch. Es gehört zu den hochpolaren, aprotischen Lösungsmitteln und wird aufgrund seiner ausgezeichneten Lösungseigenschaften in Labor und Industrie vielseitig eingesetzt.
Die Reinst-Qualität (≥ 99 %) garantiert höchste Reinheit und Zuverlässigkeit für analytische Verfahren und anspruchsvolle Synthesen. Jede Charge wird nach strengen Qualitätsstandards geprüft und in chemikalienbeständigen, dichten Gebinden abgefüllt, um Oxidation und die Bildung von Peroxiden zu verhindern.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Tetrahydrofuran (THF) 99 % reinst
- Summenformel: C₄H₈O
- CAS-Nummer: 109-99-9
- Molare Masse: 72,11 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 % (reinst)
- Form: Klare, farblose Flüssigkeit
- Siedepunkt: ca. 65–67 °C
- Löslichkeit: Vollständig mischbar mit Wasser, Alkoholen, Estern und vielen organischen Lösungsmitteln
- Verpackungseinheiten: z. B. 1 l, 2,5 l, 5 l, 10 l
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 99 %)
- Klare, farblose Flüssigkeit
- Abgefüllt in stabilen, luftdicht verschlossenen Gebinden
- Geprüfte Laborqualität
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) zwingend einzuhalten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
- H335 – Kann die Atemwege reizen
- H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen
- H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Entzündlich, reizend, möglicherweise karzinogen (Kategorie 2)
- REACH: Registriert, kein SVHC-Stoff, jedoch mit besonderem Gefahrenpotenzial (Peroxidbildung bei Lagerung)
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine generelle Abgabebeschränkung, aber Gefahrstoffkennzeichnung erforderlich. Verkauf an Privat- und Gewerbekunden zulässig, wenn die Gefahrstoffverordnung eingehalten wird.
- Transport: Gefahrgut nach ADR (UN 2056 – Tetrahydrofuran, Klasse 3, Verpackungsgruppe II)
Hinweis:
Tetrahydrofuran neigt bei längerer Lagerung zur Bildung explosionsgefährlicher Peroxide. Das Produkt sollte stets kühl, lichtgeschützt und unter Schutzgas gelagert sowie regelmäßig kontrolliert werden. Schutzmaßnahmen wie Handschuhe, Schutzbrille und Arbeiten im Abzug sind erforderlich.