Gewerbepflichtig: Ja
Pariser Oxid – Mischung aus Natriumhydroxid, Natriumselenit und Natriumsulfid
Das Pariser Oxid ist eine chemische Mischung aus Natriumhydroxid (NaOH), Natriumselenit (Na₂SeO₃) und Natriumsulfid (Na₂S). Diese Kombination wurde historisch in speziellen chemischen Prozessen eingesetzt. Aufgrund der Zusammensetzung weist das Produkt sowohl stark ätzende als auch toxische Eigenschaften auf.
Das Produkt wird in chemikalienbeständigen Gebinden abgefüllt und unterliegt strengen Vorschriften bei Lagerung, Transport und Abgabe. Pariser Oxid ist nicht frei verkäuflich und darf ausschließlich an gewerbliche Kunden mit Sachkunde abgegeben werden.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Pariser Oxid
- Form: Feststoff oder Mischung, hygroskopisch und stark ätzend
- Löslichkeit: Wasserlöslich, dabei Entwicklung stark alkalischer Lösungen
- Verpackungseinheiten: Je nach Anforderung in gesicherten Laborgebinden
Zusammensetzung:
- Natriumhydroxid (NaOH)
- Natriumselenit (Na₂SeO₃)
- Natriumsulfid (Na₂S)
Qualitätsmerkmale
- Chemisch definierte Mischung
- Starke alkalische Eigenschaften
- Streng kontrollierte Abfüllung
- Gefahrstoff – nur für den gewerblichen Einsatz zugelassen
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) zwingend einzuhalten.
- Signalwort: Gefahr
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Ätzend, giftig, umweltgefährlich
- REACH: Bestandteile registriert, aber Mischung besonders gefährlich
- ChemVerbotsV (Deutschland): Gewerbepflichtig – Abgabe nur an gewerbliche Kunden mit Sachkundenachweis. Keine Abgabe an Privatpersonen.
- Transport: Gefahrgut nach ADR (abhängig von den enthaltenen Komponenten, Klasse 6.1 / 8)
Hinweis:
Pariser Oxid ist eine hochgefährliche Mischung. Die Abgabe ist streng reglementiert und Privatpersonen sind vom Erwerb ausgeschlossen. Beim Umgang sind umfassende Schutzmaßnahmen (Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz, Arbeiten im Abzug) zwingend erforderlich.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P241
Explosionsgeschützte elektrische Geräte, Lüftungsgeräte, Beleuchtungsgeräte verwenden.
P312
Bei Unwohlsein Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P403+P233
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501
Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
H224
Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

