CAS-Nummer: 144-55-8
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Natriumbicarbonat
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, Natron) reinst, Ph. Eur. – vielseitige Substanz für Labor, Pharmazie und Lebensmitteltechnologie
Natriumhydrogencarbonat (NaHCO₃), auch bekannt als Natriumbicarbonat oder Natron, ist ein weißes, kristallines Pulver mit leicht alkalischem Geschmack. Es ist gut wasserlöslich und bildet schwach alkalische Lösungen.
In der Qualität reinst nach Europäischem Arzneibuch (Ph. Eur.) erfüllt es die hohen Anforderungen der Pharmazie, Lebensmitteltechnologie, Biochemie und Analytik. Es wird unter anderem als Puffer, Neutralisationsmittel, Treibmittel, Reinigungsmittel und pharmazeutischer Hilfsstoff eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat, Natron) reinst, Ph. Eur.
- Summenformel: NaHCO₃
- CAS-Nummer: 144-55-8
- EG-Nummer: 205-633-8
- Molare Masse: 84,01 g/mol
- Reinheit: Reinst, gemäß Ph. Eur.
- Qualität: Arzneibuchqualität (Ph. Eur.)
- Form: Weißes, kristallines Pulver oder feinkörnige Kristalle
- Geruch: Geruchlos
- Dichte: ca. 2,2 g/cm³
- Löslichkeit (20 °C): 96 g/L (in Wasser), unlöslich in Ethanol
- pH-Wert (1 % Lösung, 25 °C): ca. 8,3
- Verpackungseinheiten: z. B. 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg, 10 kg
Qualitätsmerkmale
- Reinst-Qualität, geprüft gemäß Ph. Eur. (Europäisches Arzneibuch)
- Frei von Verunreinigungen und zugesetzten Stoffen
- Hohe Reinheit für Labor, Pharmazie, Biochemie und Lebensmitteltechnologie
- Einsetzbar als Puffer, Neutralisationsmittel, pharmazeutischer Hilfsstoff (Antazidum) und Treibmittel (E 500 ii)
- Streng geprüft, chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die allgemeinen Labor-Sicherheitsregeln zu beachten.
- Signalwort: Kein Signalwort erforderlich (nicht als gefährlich eingestuft)
Hinweise:
- Staubentwicklung vermeiden
- Hygroskopisch – trocken lagern
P-Sätze (Empfehlung):
- P280 – Schutzhandschuhe/Augenschutz bei Bedarf tragen
- P402 + P404 – An einem trockenen Ort in geschlossenem Behälter aufbewahren
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Kein Gefahrstoff
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine Abgabebeschränkung – Verkauf an Privat- und Gewerbekunden erlaubt
- Lebensmittelrecht: Zugelassen als Zusatzstoff E 500 ii (Backtriebmittel, Säureregulator, Trennmittel)
- Pharmaqualität: Entspricht den Anforderungen der Ph. Eur.
Hinweis
Natriumhydrogencarbonat ist hygroskopisch und sollte kühl, trocken und gut verschlossen gelagert werden.
Bei Erhitzen zersetzt es sich zu Natriumcarbonat, Wasser und Kohlendioxid.