CAS-Nummer: 110-63-4
Gewerbepflichtig: Ja
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1,4-Butandiol 99 % zur Synthese – hochreines Diol für chemische Synthesen und industrielle Anwendungen (gewerbepflichtig)
1,4-Butandiol (C₄H₁₀O₂) ist ein farbloser, viskoser, hygroskopischer Alkohol (Diol), der in der Qualität zur Synthese (≥ 99 %) als wichtiger chemischer Zwischenstoff in Labor, Forschung und Industrie eingesetzt wird. Aufgrund seiner bifunktionellen Hydroxylgruppen spielt 1,4-Butandiol eine zentrale Rolle in der Polymerchemie, der organischen Synthese sowie bei der Herstellung zahlreicher chemischer Derivate.
Typische Anwendungen umfassen die Herstellung von Polyestern, Polyurethanen, Lösungsmitteln, Weichmachern sowie Zwischenprodukten für die chemische Industrie. Der Einsatz ist ausschließlich fachkundigen Anwendern vorbehalten.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: 1,4-Butandiol 99 % zur Synthese
- Chemische Bezeichnung: Butan-1,4-diol
- Summenformel: C₄H₁₀O₂
- CAS-Nummer: 110-63-4
- EG-Nummer: 203-786-5
- Molare Masse: 90,12 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Zur Synthese
- Aussehen: Farblose, klare Flüssigkeit
- Geruch: Schwach, charakteristisch
- Siedepunkt: ca. 230 °C
- Schmelzpunkt: ca. 20 °C
- Dichte (20 °C): ca. 1,017 g/cm³
- Löslichkeit: Vollständig mischbar mit Wasser und vielen organischen Lösungsmitteln
- Verpackungseinheiten: 250 ml, 500 ml, 1 L, 2,5 L, 5 L
Qualitätsmerkmale
- Synthesequalität (≥ 99 %) für reproduzierbare chemische Prozesse
- Geeignet für: Organische Synthesen, Polymer- und Kunststoffchemie, Herstellung von Polyestern und Polyurethanen, Chemische Zwischenprodukte, Forschung und Entwicklung und Technische Anwendungen
- Hohe chemische Reinheit
- Geringer Wassergehalt
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- 1,4-Butandiol kann bei unsachgemäßem Umgang gesundheitsschädlich wirken. Die Verwendung darf ausschließlich durch geschultes Fachpersonal erfolgen. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind zwingend zu beachten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P305 + P351 + P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Mit Wasser spülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich / reizend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe ausschließlich an berufsmäßige oder industrielle Anwender
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Vorläuferstoff – erhöhte Sorgfaltspflichten empfohlen
- Transport:Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Kühl, trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen – hygroskopisch.
- Nicht mit starken Oxidationsmitteln mischen.
- Nur für chemische Synthese- und Industrieanwendungen bestimmt.