CAS-Nummer: 1066-33-7
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Ammoniumhydrogencarbonat
Ammoniumhydrogencarbonat 99 % reinst – klassisches Back- und Puffersalz für Labor und Lebensmitteltechnologie
Ammoniumhydrogencarbonat (NH₄HCO₃), auch bekannt als Ammoniumbicarbonat, ist ein weißer, kristalliner Feststoff mit charakteristischem, leicht ammoniakalischem Geruch. Es zersetzt sich beim Erhitzen unter Freisetzung von Ammoniak und Kohlendioxid und wird daher traditionell als Backtriebmittel („Hirschhornsalz“) sowie in der Analytik, Chemieausbildung, Biochemie und Pufferchemie eingesetzt.
Die Qualität reinst (≥ 99 %) garantiert eine hohe Reinheit für Forschung, Lehre und technische Anwendungen sowie Lebensmitteltechnologie (E 503).
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Ammoniumhydrogencarbonat 99 % reinst
- Summenformel: NH₄HCO₃
- CAS-Nummer: 1066-33-7
- EG-Nummer: 213-911-5
- Molare Masse: 79,06 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Form: Weißes, kristallines Pulver oder Kristalle, charakteristischer Geruch
- Löslichkeit: Gut löslich in Wasser (ca. 17 g/100 mL bei 20 °C); unlöslich in Ethanol
- Zersetzung: Ab ca. 36–60 °C in Ammoniak, Kohlendioxid und Wasser
- pH-Wert (1 % Lösung, 25 °C): ca. 7,8–8,0
- Verpackungseinheiten: z. B. 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit (≥ 99 %) – Reinst-Qualität
- Bewährt als Backtriebmittel (E 503) in der Lebensmitteltechnologie
- Einsatz in Labor, Analytik und Puffersystemen
- Streng geprüft, chargenzertifiziert
- Abgefüllt in luftdichte, feuchtigkeitsbeständige Gebinde
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) einzuhalten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
P-Sätze (Auszug):
- P261 – Einatmen von Staub vermeiden
- P280 – Augenschutz/Schutzhandschuhe tragen
- P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Mit Wasser ausspülen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Reizend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine Abgabebeschränkung – Verkauf an Privat- und Gewerbekunden erlaubt
- Lebensmittelrecht: Zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 503 (Backtriebmittel, Säureregulator)
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
Ammoniumhydrogencarbonat ist instabil bei Wärme und sollte kühl, trocken und gut verschlossen gelagert werden. Kontakt mit Säuren führt zu verstärkter CO₂- und NH₃-Freisetzung.