CAS-Nummer: 10045-89-3
Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung 0,1 M – gebrauchsfertige Reduktionslösung für die Maßanalyse (Titer unbeständig)
Die Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung 0,1 mol/l ist eine klare, hellgrünliche Lösung, die in der Redoxanalytik als Reduktionsmittel und Titrationslösung eingesetzt wird. Sie basiert auf Ammoniumeisen(II)-sulfat-Hexahydrat (Mohr’sches Salz, (NH₄)₂Fe(SO₄)₂·6H₂O) und eignet sich z. B. für die Bestimmung von Oxidationsmitteln wie Dichromat oder Permanganat.
Da Eisen(II)-Salze in wässriger Lösung leicht zu Eisen(III) oxidieren, ist der Titer unbeständig. Die Lösung sollte daher regelmäßig gegen einen geeigneten Primärstandard eingestellt und nur kurzfristig verwendet werden.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung 0,1 M (Titer unbeständig)
- Summenformel (Feststoff): (NH₄)₂Fe(SO₄)₂·6H₂O
- CAS-Nummer: 7783-85-9
- Molare Masse: 392,14 g/mol (Hexahydrat)
- Konzentration: 0,1 mol/l (0,1 M)
- Qualität: Maßlösung (volumetric solution)
- Form: Klare, hellgrünliche Flüssigkeit
- Verpackungseinheiten: z. B. 250 ml, 500 ml, 1 l
Qualitätsmerkmale
- Präzise eingestellte Lösung (0,1 M)
- Hergestellt aus hochreinem Ammoniumeisen(II)-sulfat
- Streng analytisch geprüft
- Für Redox-Titrationen und Standardisierungszwecke
- Hinweis: Titer unbeständig, regelmäßige Standardisierung erforderlich
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) einzuhalten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H315 – Verursacht Hautreizungen
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
- H335 – Kann die Atemwege reizen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Gesundheitsschädlich, reizend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine Abgabebeschränkung – Verkauf an Privat- und Gewerbekunden erlaubt
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
Aufgrund der Oxidationsempfindlichkeit sollte die Lösung stets frisch zubereitet oder zeitnah verbraucht werden. Eine Lagerung erfolgt am besten in gut verschlossenen, lichtgeschützten Gebinden. Vor einer präzisen Anwendung ist eine Titerbestimmung gegen einen geeigneten Primärstandard (z. B. Natriumoxalat) erforderlich.