CAS-Nummer: 528-29-0
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
EVE Download:
ChemVO Formular
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P: 260‐280‐284‐301+310+330‐302+352+310‐361+364‐304+340+310
H: 300+310+330‐373‐410



1,2-Dinitrobenzol zur Synthese – Hohe chemische Reinheit
1,2-Dinitrobenzol zur Synthese ist ein gelber bis gelblich-brauner Feststoff mit hoher chemischer Reinheit, der speziell für Syntheseprozesse hergestellt wird. Jede Charge wird unter streng kontrollierten Bedingungen produziert und geprüft, um eine gleichbleibende Qualität sowie exakte chemische Eigenschaften sicherzustellen.
Die Substanz ist in Wasser praktisch unlöslich, jedoch gut löslich in verschiedenen organischen Lösungsmitteln. Sie wird in stabilen, chemikalienbeständigen Gebinden abgefüllt, die den sicheren Transport und eine fachgerechte Lagerung gewährleisten.
Produkteigenschaften
- Chemische Bezeichnung: 1,2-Dinitrobenzol
- Qualität: Zur Synthese
- CAS-Nummer: 528-29-0
- Chemische Formel: C₆H₄N₂O₄
- Form: Gelber bis gelblich-brauner Feststoff
- Molare Masse: 168,11 g/mol
- Verpackungseinheiten: z. B. 100 g, 250 g, 500 g
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit für präzise Syntheseprozesse
- Strenge Qualitätskontrolle jeder Charge
- Stabile chemische Eigenschaften
- Sichere, chemikalienbeständige Verpackung
Sicherheitshinweise
Sicherheitsdatenblatt (SDB) beachten und geeignete Schutzausrüstung tragen.
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen
- H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen
- H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Rechtlicher Hinweis:
Dieses Produkt ist nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) abgabebeschränkt. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden mit nachgewiesener Sachkunde. Eine Lieferung an Privatpersonen ist nicht zulässig.
Für den Erwerb ist ein Nachweis der Sachkunde oder eine gültige Gewerbeanmeldung erforderlich.