CAS-Nummer: 7664-93-9
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Schwefelsäure 50%
EVE Download:
Explosionsstoffe Formular
P: 280‐301+330+331‐303+361+353‐305+351+338+310
Schwefelsäure 50 % technisch – starkes, vielseitig einsetzbares Reagenz
Die Schwefelsäure 50 % technisch ist eine klare bis leicht trübe, farblose bis schwach gelbliche Flüssigkeit mit stark ätzenden Eigenschaften. Sie gehört zu den wichtigsten Industriechemikalien und wird in zahlreichen technischen Anwendungen eingesetzt – unter anderem in der Metallbearbeitung, Galvanik, Abwasserbehandlung sowie als Reinigungs- und Prozessmittel.
Mit einer Konzentration von 50 % ist diese Schwefelsäure für viele gewerbliche Anwendungen besonders gut geeignet. Aufgrund der stark ätzenden und gefährlichen Eigenschaften ist sie ausschließlich an gewerbliche Abnehmer abgabepflichtig.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Schwefelsäure 50 % technisch
- Summenformel: H₂SO₄
- CAS-Nummer: 7664-93-9
- Molare Masse: 98,08 g/mol
- Konzentration: ca. 50 %
- Qualität: Technisch
- Form: Klare bis leicht trübe Flüssigkeit
- Dichte (bei 20 °C): ca. 1,40 g/cm³
- Siedepunkt: > 100 °C (konzentrationsabhängig)
- Löslichkeit: Sehr gut in Wasser (stark exotherme Reaktion)
- Verpackungseinheiten: z. B. 1 l, 2,5 l, 5 l, 10 l, 25 l, 30 kg Kanister
Qualitätsmerkmale
- Technische Qualität
- Hohe Reinheit für industrielle Anwendungen
- Geprüft auf Konzentration und Dichte
- Abgefüllt in chemikalienbeständigen Gebinden
- Nur für gewerbliche und industrielle Nutzung
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) zwingend einzuhalten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H290 – Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
- H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
- EUH071 – Wirkt ätzend auf die Atemwege
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Ätzend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabebeschränkung – Verkauf nur an gewerbliche Kunden mit Nachweis (gewerbepflichtig)
- Transport: Gefahrgut nach ADR (UN 1830 – Schwefelsäure, Klasse 8, Verpackungsgruppe II)
Hinweis
Schwefelsäure darf niemals in Wasser gegossen werden – immer Wasser langsam und vorsichtig zur Säure geben!
Bei der Handhabung sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich: Säurebeständige Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gesichtsschutz und Arbeiten im Abzug. Kühl, in belüfteten Räumen und getrennt von unedlen Metallen, Basen sowie brennbaren Stoffen lagern.