Beschreibung
CAS-Nummer: 7664-38-2
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.

Phosphorsäure 50 % reinst – hochreine Mineralsäure für Labor, Analytik und chemische Anwendungen
Phosphorsäure 50 % reinst (H₃PO₄) ist eine wässrige Mineralsäure mit hoher Konzentration und sehr geringer Verunreinigung. Sie eignet sich besonders für anspruchsvolle Labor- und Analyseanwendungen, die Herstellung definierter Säurelösungen, pH-Einstellungen sowie für chemische Synthesen und Forschungsvorhaben.
Durch die Kombination aus mittelhoher Konzentration und hoher Reinheit ermöglicht die 50-%-Lösung ein präzises Arbeiten mit guter Dosierbarkeit und reproduzierbaren Ergebnissen.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Phosphorsäure 50 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Orthophosphorsäure, wässrige Lösung
- Summenformel: H₃PO₄
- CAS-Nummer: 7664-38-2
- EG-Nummer: 231-633-2
- Molare Masse: 98,00 g/mol
- Konzentration: 50 % (w/w)
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Klare, farblose Flüssigkeit
- Geruch: Geruchlos
- Dichte (20 °C): ca. 1,33–1,35 g/cm³
- Löslichkeit: Vollständig mischbar mit Wasser
- pH-Wert: stark sauer (konzentrationsabhängig)
- Verpackungseinheiten: 250 ml, 500 ml, 1 L, 2,5 L, 5 L
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit für zuverlässige Labor- und Forschungsanwendungen
- Geeignet für: Herstellung analytischer und technischer Säurelösungen, pH-Wert-Einstellung und Feinjustierung, Säure-Base-Titrationen, Chemische Synthesen und Reaktionsführung, Qualitätskontrolle und Forschung
- Sehr geringe Fremdstoff- und Spurenelementgehalte
- Definierte Konzentration für reproduzierbare Ergebnisse
- Chargenzertifiziert und rückführbar
Sicherheitshinweise
- Phosphorsäure 50 % wirkt ätzend und darf nur von geschultem Personal gehandhabt werden. Die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind zwingend zu beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
- H290 – Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
P-Sätze (Auszug):
- P280 – Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen
- P301 + P330 + P331 – BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen
- P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Mit Wasser spülen
- P310 – Sofort Arzt oder GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Ätzend (Skin Corr. 1B)
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe an gewerbliche und private Anwender zulässig (keine Einstufung als besonders überwachungsbedürftiger Stoff)
- NpSG (Neues-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Fällt nicht unter das NpSG
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR, (wässrige Phosphorsäure < 60 %)
Hinweis
Beim Verdünnen stets Säure in Wasser geben (Wärmeentwicklung).
Kühl, dicht verschlossen und getrennt von Basen und Metallen lagern.
Für hochreine Anwendungen ausschließlich sauberes, geeignetes Laborequipment verwenden.