Beschreibung
CAS-Nummer: 13478-00-7
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
EVE Download:
EVE_ChemVO_Formular





Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat 99 % reinst – hochreines Nickelsalz für Labor, Analytik und Forschung (gewerbepflichtig)
Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat (Ni(NO₃)₂·6H₂O) ist ein grünes, kristallines, stark wasserlösliches Nickelsalz, das in reinstem Qualitätsgrad (≥ 99 %) für analytische, chemische und wissenschaftliche Anwendungen eingesetzt wird.
Durch seine sehr gute Löslichkeit und definierte Zusammensetzung eignet sich Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat ideal für die Herstellung von Referenzlösungen, für Nachweisreaktionen von Nickelionen, in der anorganischen Synthese, in der Elektrochemie sowie für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat 99 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat
- Summenformel: Ni(NO₃)₂·6H₂O
- CAS-Nummer: 13478-00-7
- EG-Nummer: 236-068-5
- Molare Masse: 290,79 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Grünliches, kristallines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Sehr gut in Wasser löslich
- Verpackungseinheiten: 25 g, 50 g, 100 g, 250 g, 500 g
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 99 %) für zuverlässige und reproduzierbare Ergebnisse
- Geeignet für: Analytische Nachweise und Nickelbestimmungen, Herstellung von Standard- und Referenzlösungen, Anorganische Synthesen und Komplexchemie, Elektrochemische und katalytische Anwendungen, Forschung, Lehre und industrielle Entwicklung
- Hohe chemische Reinhei
- Chargenzertifiziert und rückführbar
Sicherheitshinweise
- Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat ist als gesundheits- und umweltgefährlich eingestuft und darf nur von geschultem Fachpersonal verwendet werden.
- Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind zwingend zu beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H272 – Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen
- H350i – Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
- P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen
- P308 + P313 – Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Oxidierend, krebserzeugend Kat. 1A, sensibilisierend, umweltgefährlich
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe nur an berufsmäßige oder industrielle Anwender
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht unter das NpSG fallend
- Transport: Gefahrgut nach ADR (oxidierender Stoff)
Hinweis
Kühl, trocken und lichtgeschützt lagern.
Von brennbaren Stoffen fernhalten (oxidierende Eigenschaften).
Zur Herstellung analytisch reiner Lösungen ausschließlich deionisiertes oder ultrareines Wasser verwenden.