Beschreibung
CAS-Nummer: 13478-00-7
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
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Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat 99 % für analytische Zwecke – hochreines Nickelsalz für Labor, Analytik und Forschung (gewerbepflichtig)
Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat (Ni(NO₃)₂·6H₂O) ist ein grünlich kristallines, stark wasserlösliches Nickelsalz, das mit einer Reinheit von ≥ 99 % speziell für analytische Zwecke eingesetzt wird. Es findet Anwendung in der quantitativen Analytik, in der anorganischen Chemie, bei der Herstellung von Referenzlösungen sowie in Forschungs- und Entwicklungsprozessen.
Dank seiner definierten Zusammensetzung eignet sich Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat ideal für Metallionenanalysen, Kalibrierlösungen, Fällungsreaktionen und zur Untersuchung von Nickelverbindungen in der Laborpraxis.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat 99 % für analytische Zwecke
- Chemische Bezeichnung: Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat
- Summenformel: Ni(NO₃)₂·6H₂O
- CAS-Nummer: 13478-00-7
- EG-Nummer: 236-068-5
- Molare Masse: 290,81 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Für analytische Zwecke
- Aussehen: Grünliches, kristallines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Sehr gut löslich in Wasser
- Verpackungseinheiten: z. B. 25 g, 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Analytische Qualität (≥ 99 %) für präzise Laboranwendungen
- Geeignet für: Metallionen- und Spurenanalytik (Nickel), Herstellung von Standard- und Referenzlösungen, Anorganisch-chemische Synthesen, Fällungs- und Komplexbildungsreaktionen, Hohe Reproduzierbarkeit und definierte Zusammensetzung
- Chargenzertifiziert und rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- Nickel(II)-nitrat-Hexahydrat ist als gesundheitsschädlich, sensibilisierend und umweltgefährlich eingestuft und darf nur von geschultem Fachpersonal verwendet werden.
- Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind zwingend zu beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H272 – Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen
- H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
- P280 – Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P308 + P313 – Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Oxidierend, gesundheitsschädlich, sensibilisierend, umweltgefährlich
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe nur an berufsmäßige oder industrielle Anwender
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht betroffen – Nickel(II)-nitrat fällt nicht unter das NpSG
- Transport: Gefahrgut nach ADR (oxidierender Stoff, umweltgefährlich)
Hinweis
Kühl, trocken und lichtgeschützt lagern
Von brennbaren Stoffen fernhalten (oxidierende Wirkung)
Lösungen ausschließlich mit deionisiertem oder vollentsalztem Wasser herstellen
Kontakt mit Haut, Augen und Umwelt vermeiden