CAS-Nummer: 7558-79-4
Dinatriumhydrogenphosphat wasserfrei 99 % zur Analyse, ACS – hochreines Phosphatsalz für Analytik, Pufferlösungen und Labor
Dinatriumhydrogenphosphat wasserfrei (Na₂HPO₄) ist ein weißes, kristallines Phosphatsalz in Analysenqualität (≥ 99 %) gemäß ACS. Es eignet sich ideal für die Herstellung präziser Puffersysteme, analytische Anwendungen, Referenzlösungen sowie für anspruchsvolle Anwendungen in Labor, Qualitätskontrolle und Forschung.
Dank seiner hohen Reinheit und zuverlässigen Puffereigenschaften wird Dinatriumhydrogenphosphat häufig in der analytischen Chemie, der biochemischen Forschung, der Chromatographie, sowie zur pH-Stabilisierung und Herstellung definierter Reagenzlösungen eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Dinatriumhydrogenphosphat wasserfrei 99 % zur Analyse, ACS
- Chemische Bezeichnung: Dinatriumhydrogenphosphat (wasserfrei)
- Synonyme: Natriumhydrogenphosphat, Dinatriumphosphat
- Summenformel: Na₂HPO₄
- CAS-Nummer: 7558-79-4
- EG-Nummer: 231-448-7
- Molare Masse: 141,96 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Zur Analyse (p. A.), ACS
- Aussehen: Weißes, kristallines Pulver oder Granulat
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Gut löslich in Wasser
- pH-Wert (5 % Lösung): ca. 8,5–9,5
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität gemäß ACS-Spezifikation
- Geeignet für: Herstellung von Phosphatpufferlösungen, Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Biochemische und mikrobiologische Anwendungen, Chromatographie und Laboranalytik, Forschung und Entwicklung
- Hohe chemische Reinheit
- Zuverlässige und reproduzierbare Puffereigenschaften
- Chargenzertifiziert und rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- Dinatriumhydrogenphosphat ist bei sachgemäßem Umgang nicht als Gefahrstoff eingestuft. Allgemeine Laborhygiene und Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
- Keine Einstufung nach CLP erforderlich
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- Zur Herstellung analytischer Lösungen ausschließlich hochreines Wasser verwenden.
- Kontakt mit starken Säuren vermeiden.