CAS-Nummer: 7558-79-4
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Dinatriumphosphat
Dinatriumhydrogenphosphat wasserfrei 99 % reinst, Ph. Eur. – hochreines Phosphatsalz für Labor, Pharmazie und Pufferlösungen
Dinatriumhydrogenphosphat wasserfrei (Na₂HPO₄) ist ein weißes, kristallines Phosphatsalz in reinst Qualität (≥ 99 %) gemäß Ph. Eur.. Es eignet sich ideal für die Herstellung von Puffersystemen, pharmazeutische Anwendungen, analytische Verfahren sowie für Anwendungen in Labor, Forschung und Qualitätskontrolle.
Dank seiner pharmakopöekonformen Reinheit wird Dinatriumhydrogenphosphat häufig als Pufferkomponente, zur Herstellung von Referenzlösungen, in der biochemischen Forschung sowie in der pharmazeutischen Produktion eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Dinatriumhydrogenphosphat wasserfrei 99 % reinst, Ph. Eur.
- Chemische Bezeichnung: Dinatriumhydrogenphosphat (wasserfrei)
- Synonyme: Natriumhydrogenphosphat, Dinatriumphosphat
- Summenformel: Na₂HPO₄
- CAS-Nummer: 7558-79-4
- EG-Nummer: 231-448-7
- Molare Masse: 141,96 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst, Ph. Eur.
- Aussehen: Weißes, kristallines Pulver oder Granulat
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Gut löslich in Wasser
- pH-Wert (5 % Lösung): ca. 8,5–9,5
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Pharmakopöe-konforme Qualität gemäß Ph. Eur.
- Geeignet für: Herstellung von Phosphatpufferlösungen, Pharmazeutische Anwendungen und Qualitätskontrolle, Analytische Chemie und Laboranwendungen, Biochemische und mikrobiologische Anwendungen, Forschung und Entwicklung
- Hohe chemische Reinheit
- Zuverlässige Puffereigenschaften
- Chargenzertifiziert und rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- Dinatriumhydrogenphosphat ist bei sachgemäßem Umgang nicht als Gefahrstoff eingestuft. Allgemeine Laborhygiene und Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
- Keine Einstufung nach CLP erforderlich
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- Für pharmazeutische Anwendungen Pharmakopöe-Vorschriften beachten.
- Zur Herstellung analytischer Lösungen hochreines Wasser verwenden.