CAS-Nummer: 10028-24-7
Dinatriumhydrogenphosphat-Dihydrat 99 % reinst – hochreines Phosphatsalz für Labor, Synthese und technische Anwendungen
Dinatriumhydrogenphosphat-Dihydrat (Na₂HPO₄·2H₂O) ist ein farbloses bis weißes, kristallines Phosphatsalz in reinst Qualität (≥ 99 %). Es eignet sich ideal für Anwendungen in der chemischen Synthese, Laborchemie, der Herstellung von Puffersystemen, sowie für vielfältige Anwendungen in Forschung, Analytik und technischen Prozessen.
Dank seiner stabilen Eigenschaften und guten Wasserlöslichkeit wird Dinatriumhydrogenphosphat-Dihydrat häufig zur pH-Pufferung, zur Herstellung von Reagenzlösungen, als Phosphatquelle in chemischen Reaktionen sowie in der biochemischen und chemischen Forschung eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Dinatriumhydrogenphosphat-Dihydrat 99 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Dinatriumhydrogenphosphat-Dihydrat
- Synonyme: Natriumhydrogenphosphat-Dihydrat, Dinatriumphosphat-Dihydrat
- Summenformel: Na₂HPO₄·2H₂O
- CAS-Nummer: 10028-24-7
- EG-Nummer: 231-448-7
- Molare Masse: 177,99 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Aussehen: Farbloses bis weißes, kristallines Pulver oder Kristalle
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Sehr gut löslich in Wasser
- pH-Wert (5 % Lösung): ca. 8,5–9,5
- Kristallwasser: 2 Mol Kristallwasser
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg
Qualitätsmerkmale
- Reinstqualität (≥ 99 %) für zuverlässige Anwendungen
- Geeignet für: Herstellung von Pufferlösungen, Chemische und biochemische Anwendungen, Labor- und Forschungsanwendungen, Herstellung chemischer Reagenzien, Technische und industrielle Prozesse
- Hohe chemische Reinheit
- Stabile Puffereigenschaften
- Sehr gute Wasserlöslichkeit
- Chargenzertifiziert und dokumentiert
Sicherheitshinweise
- Dinatriumhydrogenphosphat-Dihydrat ist bei sachgemäßem Umgang nicht als Gefahrstoff eingestuft. Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen im Labor sind einzuhalten.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
- Keine Einstufung nach CLP erforderlich
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Nicht abgabebeschränkt
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- Zur Herstellung von Pufferlösungen hochreines Wasser verwenden.
- Kontakt mit starken Säuren vermeiden.