CAS-Nummer: 7647-14-5
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Natriumchlorid
Natriumchlorid 99,5 % zur Analyse – hochreines Salz für Labor, Analytik und Forschung
Natriumchlorid 99,5 % zur Analyse (NaCl) ist ein hochreines, kristallines Salz in Analysenqualität (p. A.), das für präzise analytische Anwendungen im Labor eingesetzt wird. Es dient u. a. zur Herstellung von Referenz- und Prüflösungen, zur Kalibrierung, als Standardsubstanz sowie für zahlreiche Anwendungen in der anorganischen Analytik.
Dank der hohen Reinheit eignet sich Natriumchlorid ideal für reproduzierbare Messungen, quantitative Analysen und allgemeine Laborarbeiten in Forschung, Qualitätskontrolle und Lehre.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Natriumchlorid 99,5 % zur Analyse
- Chemische Bezeichnung: Natriumchlorid
- Summenformel: NaCl
- CAS-Nummer: 7647-14-5
- EG-Nummer: 231-598-3
- Molare Masse: 58,44 g/mol
- Reinheit: ≥ 99,5 %
- Qualität: Zur Analyse (p. A.)
- Aussehen: Weißes, kristallines Pulver / Granulat
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Sehr gut löslich in Wasser
- pH-Wert (5 % Lösung): ca. 6,5–7,5 (neutral)
- Verpackungseinheiten: 250 g, 500 g, 1 kg, 5 kg
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität (p. A.) für präzise Laboranwendungen
- Geeignet für: Herstellung von Prüfund Referenzlösungen, Kalibrier- und Standardzwecke, Anorganische und physikalisch-chemische Analytik, Osmolaritäts- und Leitfähigkeitsmessungen, Forschung, Qualitätskontrolle und Lehre
- Hohe chemische Reinheit
- Geringe Gehalte an Fremdionen
- Chargenzertifiziert und rückführbar
- Sehr gute Reproduzierbarkeit der Ergebnisse
Sicherheitshinweise
- Natriumchlorid gilt als nicht gefährlicher Stoff. Die Handhabung erfolgt gemäß guter Laborpraxis. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist zu beachten.
- Signalwort: entfällt
- Gefahrenhinweise: Keine Einstufung nach CLP erforderlich
P-Sätze (empfohlen):
- P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen
- P270 – Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Frei verkäuflich (gewerblich und privat)
- NpSG (Neues-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Fällt nicht unter das NpSG
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
Trocken, kühl und gut verschlossen lagern.
Zur Herstellung analytisch reiner Lösungen deionisiertes oder ultrareines Wasser verwenden.
Nicht für pharmazeutische oder lebensmitteltechnische Anwendungen bestimmt (keine Ph. Eur./USP-/FCC-Qualität).