Beschreibung
CAS-Nummer: 7778-50-9
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
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REACH Abfrage:
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Kaliumdichromat p.A. – Analysequalität für höchste Reinheit
Kaliumdichromat p.A. ist ein hochreiner, orange-roter, kristalliner Feststoff in geprüfter Analysequalität (pro analysi). Die Herstellung erfolgt unter streng kontrollierten Bedingungen, um eine gleichbleibend hohe chemische Reinheit und konstante Produkteigenschaften zu gewährleisten.
Die Bezeichnung p.A. bestätigt, dass das Produkt den Anforderungen für analytische Anwendungen entspricht. Jede Charge wird nach festgelegten Spezifikationen geprüft, um höchste Qualität, Reinheit und Konsistenz zu garantieren.
Das Produkt wird in sicheren, chemikalienbeständigen Gebinden geliefert, die eine sichere Lagerung und Handhabung ermöglichen. Verschiedene Verpackungsgrößen stehen zur Verfügung, um unterschiedliche Bedarfsmengen zu bedienen.
Produkteigenschaften
- Produkt: Kaliumdichromat p.A.
- Qualität: p.A. (pro analysi) – Analysequalität
- Reinheit: Höchste Laborqualität
- CAS-Nummer: 7778-50-9
- Chemische Formel: K₂Cr₂O₇
- Form: Orange-roter, kristalliner Feststoff
- Molare Masse: 294,18 g/mol
Qualitätsmerkmale
- Höchste Reinheit gemäß p.A.-Spezifikation
- Strenge Qualitätskontrolle jeder Charge
- Konstante chemische Eigenschaften
- Sichere, robuste Verpackung
Kaliumdichromat gehört in der EU und in Deutschland zu den besonders gefährlichen Stoffen und unterliegt mehreren gesetzlichen Regelungen, sodass es nicht frei an jedermann verkauft werden darf.
1. Einstufung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Kaliumdichromat ist eingestuft als:
- Karzinogen Kategorie 1B (H350)
- Mutagen Kategorie 1B (H340)
- Reproduktionstoxisch Kategorie 1B (H360)
- Atemwegssensibilisierend Kategorie 1 (H334)
- Sehr giftig für Wasserorganismen (H400/H410)
- Oxidierend (H272)
2. REACH-Verordnung – Anhang XIV
- Kaliumdichromat ist in Anhang XIV der REACH-Verordnung gelistet („zulassungspflichtige Stoffe“).
- Das bedeutet: Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung sind ohne spezielle Zulassung der ECHA verboten.
- Es gibt nur sehr wenige genehmigte Verwendungen, meist im industriellen oder Forschungsbereich.
3. Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Deutschland
- In Deutschland darf Kaliumdichromat nur an berufsmäßige Verwender abgegeben werden.
- Privatpersonen dürfen es nicht erwerben.
- Der Verkäufer muss eine Sachkunde nach ChemVerbotsV nachweisen und die Abgabe dokumentieren.
- Abgabepflicht nur gegen Vorlage eines Verwendungsnachweises und Identitätsprüfung.
4. Fazit
- Kein freier Verkauf an Privatkunden.
- Verkauf nur an gewerbliche oder institutionelle Kunden mit berechtigtem Bedarf (z. B. Labor, Industrie, Forschung).
- Der Verkäufer benötigt Sachkunde und muss Aufzeichnungen führen.