CAS-Nummer: 1310-58-3
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Kalilauge 50%
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P264
Nach Gebrauch gründlich waschen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P332+P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Kalilauge 50 % technisch – Konzentrierte Kaliumhydroxid-Lösung für industrielle Anwendungen
Kalilauge 50 % technisch ist eine klare, stark alkalische Flüssigkeit, die 50 Gewichtsprozent Kaliumhydroxid (KOH) in Wasser gelöst enthält. Durch die hohe Konzentration weist sie eine ausgeprägte Reaktivität und starke Ätzwirkung auf.
Dieses Produkt wird in technischer Qualität hergestellt, was es besonders für robuste industrielle Anwendungen prädestiniert, bei denen keine Analysequalität erforderlich ist. Die Abfüllung erfolgt in chemikalienbeständigen, dichten Gebinden, um die sichere Lagerung und den gefahrgutgerechten Transport zu gewährleisten.
Produkteigenschaften
- Chemische Bezeichnung: Kaliumhydroxid-Lösung 50 %
- Qualität: Technisch
- CAS-Nummer: 1310-58-3 (KOH)
- Chemische Formel: KOH in H₂O
- Konzentration: 50 % (w/w)
- Dichte (bei 20 °C): ca. 1,53 g/cm³
- Form: Klare, farblose Flüssigkeit
- Verpackungseinheiten: z. B. 1 l, 5 l, 10 l, 25 l, IBC
Qualitätsmerkmale
- Hohe Konzentration von 50 % KOH
- Technische Qualität für industrielle Anwendungen
- Sichere, chemikalienbeständige Verpackung
- Stabile physikalisch-chemische Eigenschaften
Sicherheitshinweise
Sicherheitsdatenblatt (SDB) beachten. Beim Umgang persönliche Schutzausrüstung tragen (Schutzbrille, Handschuhe, Gesichtsschutz).
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H290 – Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
- H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden