CAS-Nummer: 5949-29-1
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Zitronensäure
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.

Citronensäure-Monohydrat technisch – vielseitig einsetzbare organische Säure
Citronensäure (Zitronensäure)-Monohydrat in technischer Qualität ist ein farbloses bis weißes, kristallines Pulver mit schwach saurem Geschmack. Als natürlich vorkommende Carbonsäure wird sie in großem Umfang industriell und technisch eingesetzt, vor allem als Komplexbildner, pH-Regulator, Reinigungs- und Entkalkungsmittel.
Im Gegensatz zur chemisch reinen Laborqualität ist diese technische Qualität für technische Anwendungen, Industrie, Reinigung und Lebensmittelnaheinsatz (nicht als Lebensmittelzusatz) vorgesehen.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Citronensäure (Zitronensäure)-Monohydrat, technisch
- Summenformel: C₆H₈O₇·H₂O
- CAS-Nummer: 5949-29-1
- Molare Masse: 210,14 g/mol (Monohydrat)
- Reinheit: Technische Qualität
- Form: Farbloses bis weißes, kristallines Pulver
- Löslichkeit: Sehr gut wasserlöslich
- Schmelzpunkt: ca. 153 °C (Zersetzung)
- Verpackungseinheiten: z. B. 1 kg, 5 kg, 10 kg, 25 kg
Qualitätsmerkmale
- Technische Qualität für industrielle Anwendungen
- Hohe Wirksamkeit als Säure- und Kalklöser
- Universell einsetzbarer Komplexbildner und pH-Regulator
- Abgefüllt in feuchtigkeitsbeständige, sichere Gebinde
- Wirtschaftlich vorteilhafte Alternative zur Analysequalität
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) einzuhalten.
- Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Reizend
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Keine Abgabebeschränkung – Verkauf an Privat- und Gewerbekunden erlaubt
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
Citronensäure-Monohydrat ist hygroskopisch und sollte stets in dicht verschlossenen Gebinden trocken und kühl gelagert werden. Für Lebensmittelanwendungen ist ausschließlich die Lebensmittel- oder pharmazeutische Qualität (E 330) zulässig.