CAS-Nummer: 67-66-3
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
EVE Download:
ChemVO Formular
Sicherheitsdatenblatt:
SDB Chloroform
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P308+P313
Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H372
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H331
Giftig bei Einatmen.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H310
Lebensgefahr bei Hautkontakt.

Chloroform 99 % zur Analyse – analytisch reines Trichlormethan für Labor, Analytik und Forschung (gewerbepflichtig)
Chloroform 99 % zur Analyse (Trichlormethan, CHCl₃) ist ein farbloses, klares, halogeniertes Lösungsmittel in Analysenqualität (p. A.), das für präzise und reproduzierbare Anwendungen in Labor, Analytik und Forschung eingesetzt wird. Die Analysenqualität gewährleistet einen besonders niedrigen Gehalt an Verunreinigungen und eignet sich daher ideal für empfindliche analytische Verfahren.
Typische Anwendungen umfassen Extraktions- und Trennverfahren, Probenvorbereitung, Referenz- und Vergleichsmessungen sowie den Einsatz als Lösungsmittel in der organischen und analytischen Chemie. Aufgrund seiner gesundheitlichen Risiken ist die Verwendung ausschließlich geschultem Fachpersonal vorbehalten.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Chloroform 99 % zur Analyse
- Chemische Bezeichnung: Trichlormethan
- Summenformel: CHCl₃
- CAS-Nummer: 67-66-3
- EG-Nummer: 200-663-8
- Molare Masse: 119,38 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Zur Analyse (p. A.)
- Aussehen: Farblose, klare Flüssigkeit
- Geruch: Charakteristisch, süßlich
- Siedepunkt: ca. 61 °C
- Dichte (20 °C): ca. 1,48 g/cm³
- Löslichkeit: In Wasser: gering löslich; In organischen Lösungsmitteln: gut mischbar
- Verpackungseinheiten: 250 ml, 500 ml, 1 L, 2,5 L, 5 L
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität (p. A.) für präzise und reproduzierbare Ergebnisse
- Geeignet für: Extraktions- und Trennverfahren, Probenvorbereitung in der Analytik, Referenz- und Vergleichsmessungen, Organische und analytische Chemie, Forschung, Entwicklung und Qualitätskontrolle
- Sehr geringer Gehalt an Neben- und Zersetzungsprodukten
- Hohe chemische Reinheit
- Chargenzertifiziert und rückführbar
Sicherheitshinweise
- Chloroform ist gesundheitsgefährlich, steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein, und kann bei längerer oder wiederholter Exposition schwere Organschäden verursachen. Der Umgang darf ausschließlich durch geschultes Fachpersonal erfolgen. Die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind zwingend zu beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H315 – Verursacht Hautreizungen
- H319 – Verursacht schwere Augenreizung
- H331 – Giftig bei Einatmen
- H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen
- H372 – Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
P-Sätze (Auszug):
- P260 – Dampf nicht einatmen
- P280 – Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen
- P308 + P313 – Bei Exposition: Ärztlichen Rat einholen
- P403 + P233 – An gut belüftetem Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP:
- Gesundheitsgefährlich, karzinogen (Kat. 2), akut toxisch
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabe ausschließlich an berufsmäßige oder industrielle Anwender
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Fällt nicht unter das NpSG
- Transport: Gefahrgut nach ADR (Klasse 6.1 – giftige Stoffe)
Hinweis
- Kühl, lichtgeschützt und gut belüftet lagern.
- Vor Wärme und direkter Lichteinwirkung schützen (Zersetzungsgefahr).
- Nicht mit starken Basen, Metallen oder Oxidationsmitteln mischen.
- Nur in zugelassenen Abzügen und geeigneten Apparaturen verwenden.