CAS-Nummer: 10035-04-8
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Calciumchlorid 77/80 % Schuppen, E 509 – technisches Calciumchlorid für Industrie, Lebensmittel- und Prozessanwendungen
Calciumchlorid 77/80 % in Schuppenform ist ein hochkonzentriertes, hygroskopisches Calciumchlorid (CaCl₂), das vielseitig in industriellen Prozessen, der Lebensmittelindustrie (E 509) sowie in technischen Anwendungen eingesetzt wird. Durch seine starke Wasserbindungsfähigkeit eignet es sich hervorragend als Trocknungsmittel, Enteisungsmittel, Staubbindemittel sowie als Festigungsmittel in lebensmitteltechnischen Prozessen.
Die Schuppenform ermöglicht eine gute Dosierbarkeit und schnelle Löslichkeit in Wasser, wodurch Calciumchlorid 77/80 % besonders praxisnah in der Anwendung ist.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Calciumchlorid 77/80 % Schuppen, E 509
- Chemische Bezeichnung: Calciumchlorid
- Summenformel: CaCl₂
- CAS-Nummer: 10043-52-4
- EG-Nummer: 233-140-8
- Molare Masse:
- 110,98 g/mol
- Gehalt: 77–80 % CaCl₂
- Qualität: Technisch / Lebensmittelzusatzstoff
- Lebensmittelrechtlicher Status: E 509
- Aussehen: Weiße bis leicht graue Schuppen
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Sehr gut löslich in Wasser (stark exotherm)
- pH-Wert (10 % Lösung): ca. 8–9
- Verpackungseinheiten: z. B. 5 kg, 10 kg, 25 kg
Qualitätsmerkmale
- Hoher Wirkstoffgehalt (77–80 %)
- Geeignet für: Lebensmittelindustrie (E 509 – Festigungs- und Stabilisierungsstoff), Enteisung und Frostschutz, Staubbindung auf Verkehrs- und Industrieflächen, Trocknungsmittel und Feuchtigkeitskontrolle, Technische und industrielle Prozesse und Beton- und Bauindustrie (prozessabhängig)
- Schnelle Löslichkeit
- Hohe hygroskopische Wirkung
- Gleichbleibende Qualität
- Chargenkontrolliert
Sicherheitshinweise
- Calciumchlorid ist nicht als Gefahrstoff im Sinne der CLP-Verordnung eingestuft, kann jedoch bei Kontakt mit Feuchtigkeit stark exotherm reagieren und bei Haut- oder Augenkontakt reizend wirken.
- Signalwort: entfällt
- Gefahrenhinweise: Keine Einstufung nach CLP erforderlich
- Empfohlene Schutzmaßnahmen: Staubkontakt vermeiden, Schutzbrille und Handschuhe bei der Handhabung tragen
- Exotherme Reaktion bei Kontakt mit Wasser beachten
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- Lebensmittelrecht: Zugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 509 - Kein Endverbraucher-Lebensmittel
- ChemVerbotsV (Deutschland): Frei verkäuflich (gewerblich und privat, je nach Anwendung)
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz):Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken und gut verschlossen lagern – stark hygroskopisch.
- Kontakt mit Aluminium und unedlen Metallen vermeiden.
- Beim Ansetzen wässriger Lösungen stets Calciumchlorid langsam in Wasser eintragen (Wärmeentwicklung!).
- Für Lebensmittelanwendungen ausschließlich gemäß geltender lebensmittelrechtlicher Vorgaben einsetzen.