CAS-Nummer: 471-34-1
Calciumcarbonat gefällt 98,5 % reinst – Ph. Eur., USP, BP – hochreines Calciumcarbonat für Pharmazie, Analytik und Labor
Calciumcarbonat gefällt (CaCO₃) ist ein synthetisch hergestelltes, besonders feinteiliges Calciumcarbonat mit hoher Reinheit. In der Qualität reinst (≥ 98,5 %) gemäß Ph. Eur., USP und BP eignet es sich ideal für pharmazeutische Anwendungen, analytische Verfahren, Laborarbeiten sowie für qualitätskritische Prozesse in Forschung und Entwicklung.
Im Gegensatz zu natürlichem Calciumcarbonat zeichnet sich die gefällte Qualität durch eine definierte Partikelgröße, hohe chemische Reinheit und sehr gute Reproduzierbarkeit aus. Es wird als pharmazeutischer Hilfsstoff, Calciumquelle, Neutralisationsmittel sowie als Referenzsubstanz eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Calciumcarbonat gefällt 98,5 % reinst, Ph. Eur., USP, BP
- Chemische Bezeichnung: Calciumcarbonat
- Summenformel: CaCO₃
- CAS-Nummer: 471-34-1
- EG-Nummer: 207-439-9
- Molare Masse: 100,09 g/mol
- Reinheit: ≥ 98,5 %
- Qualität: Reinst, Ph. Eur., USP, BP
- Herstellungsart: Gefällt (synthetisch)
- Aussehen: Weißes, feines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Praktisch unlöslich in Wasser; Löslich unter CO₂-Entwicklung in Säuren
- pH-Wert (10 % Suspension): ca. 8–9
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Pharmakopöe-konforme Qualität (Ph. Eur., USP, BP)
- Geeignet für: Pharmazeutische Hilfsstoffe und Formulierungen, Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Neutralisations- und Pufferreaktionen, Calciumquelle in Labor und Forschung, Referenz- und Vergleichszwecke
- Hohe chemische Reinheit
- Definierte, feine Partikelstruktur
- Sehr gute Reproduzierbarkeit
- Chargenzertifiziert und vollständig rückverfolgbar
Sicherheitshinweise
- Calciumcarbonat gefällt gilt bei sachgemäßem Umgang als nicht gefährlich im Sinne der CLP-Verordnung. Die allgemeinen Regeln der guten Labor- und Herstellungspraxis sind einzuhalten.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
- Keine Einstufung nach CLP erforderlich
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Frei verkäuflich (gewerblich und privat)
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken, kühl und gut verschlossen lagern.
- Staubbildung vermeiden.
- Für pharmazeutische Anwendungen ausschließlich gemäß Pharmakopöe-Vorgaben einsetzen.
- Bei Neutralisationsreaktionen CO₂-Entwicklung beachten.