CAS-Nummer: 471-34-1
Calciumcarbonat gefällt 98,5 % zur Analyse – Reag. Ph. Eur. – hochreines Calciumcarbonat für Analytik, Labor und Qualitätskontrolle
Calciumcarbonat gefällt (CaCO₃) ist ein synthetisch hergestelltes, feinteiliges Calciumcarbonat mit hoher Reinheit. In der Qualität zur Analyse (≥ 98,5 %), Reag. Ph. Eur. eignet es sich ideal für präzise analytische Verfahren, quantitative Bestimmungen, Referenz- und Vergleichszwecke sowie für anspruchsvolle Laboranwendungen.
Die gefällte Form zeichnet sich durch eine definierte Partikelgröße, hohe Homogenität und sehr gute Reproduzierbarkeit aus. Dadurch ist Calciumcarbonat zur Analyse besonders geeignet für die analytische Chemie, die Qualitätskontrolle sowie für regulierte Laborumgebungen.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Calciumcarbonat gefällt 98,5 % zur Analyse, Reag. Ph. Eur.
- Chemische Bezeichnung: Calciumcarbonat
- Summenformel: CaCO₃
- CAS-Nummer: 471-34-1
- EG-Nummer: 207-439-9
- Molare Masse: 100,09 g/mol
- Reinheit: ≥ 98,5 %
- Qualität: Zur Analyse (p. A.), Reag. Ph. Eur.
- Herstellungsart: Gefällt (synthetisch)
- Aussehen: Weißes, sehr feines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Praktisch unlöslich in Wasser; Löslich unter CO₂-Entwicklung in Säuren
- pH-Wert (10 % Suspension): ca. 8–9
- Verpackungseinheiten: 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität gemäß Reag. Ph. Eur.
- Geeignet für: Analytische Chemie und Qualitätskontrolle, Quantitative Calcium- und Carbonatbestimmungen, Neutralisations- und Titrationsreaktionen, Referenz- und Vergleichsmessungen, Forschung und Entwicklung
- Hohe chemische Reinheit
- Definierte, feine Partikelstruktur
- Sehr gute Reproduzierbarkeit
- Chargenzertifiziert und rückführbar
Sicherheitshinweise
- Calciumcarbonat gefällt gilt bei sachgemäßem Umgang als nicht gefährlich im Sinne der CLP-Verordnung. Die allgemeinen Regeln der guten Laborpraxis sind einzuhalten.
- Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
- Keine Einstufung nach CLP erforderlich
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Nicht als Gefahrstoff eingestuft
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Frei verkäuflich (gewerblich und privat)
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht NpSG-relevant
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR
Hinweis
- Trocken, kühl und gut verschlossen lagern.
- Staubbildung vermeiden.
- Für analytische Anwendungen ausschließlich gemäß Ph.-Eur.-Reagenzvorgaben einsetzen.
- Bei Neutralisationsreaktionen CO₂-Entwicklung berücksichtigen.