CAS-Nummer: 1317-36-8
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
EVE Download:
EVE_ChemVO_Formular
P: 301+330+331‐312‐264‐304+340‐280
H: 302+332‐351‐360Df‐362‐372‐410


Blei(II)-oxid 99 % reinst – hochreines Bleioxid für Labor, Forschung und Technik
Blei(II)-oxid (PbO) ist ein gelbes bis rötlichgelbes, kristallines Pulver, das als Basisches Bleioxid eine zentrale Rolle in der anorganischen Chemie, Glasindustrie, Keramikherstellung und Elektrochemie spielt.
In der Qualität reinst (≥ 99 %) wird es verwendet in Labor und Forschung, zur Darstellung anderer Bleiverbindungen, als Oxidationsmittel, Katalysator und in der Herstellung von Bleigläsern und keramischen Werkstoffen.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Blei(II)-oxid 99 % reinst
- Chemische Bezeichnung: Blei(II)-oxid
- Summenformel: PbO
- CAS-Nummer: 1317-36-8
- EG-Nummer: 215-267-0
- Molare Masse: 223,20 g/mol
- Reinheit: ≥ 99 %
- Qualität: Reinst
- Farbe: Gelb bis rötlichgelb
- Form: Feines Pulver
- Dichte (20 °C): ca. 9,5 g/cm³
- Schmelzpunkt: 888 °C
- Löslichkeit: Unlöslich in Wasser, löslich in Säuren
- pH-Wert (susp. 20 °C): leicht basisch
- Verpackungseinheiten: z. B. 100 g, 250 g, 500 g, 1 kg
Qualitätsmerkmale
- Hohe Reinheit (≥ 99 %) – Reinstqualität für analytische und technische Anwendungen
- Dient als Ausgangsstoff zur Herstellung anderer Bleiverbindungen
- Bewährt in der Glas- und Keramikproduktion, als Oxidationsmittel und Pigmentbestandteil
- Ideal für Elektrochemie, Materialwissenschaft und Laborforschung
- Streng geprüft, chargenzertifiziert und rückführbar auf Referenzstandards
Sicherheitshinweise
- Beim Umgang sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) strikt zu beachten.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (Auszug):
- H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- H360Df – Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
- H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P260 – Staub/Aerosol nicht einatmen
- P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P280 – Schutzhandschuhe/Atemschutz tragen
- P501 – Entsorgung gemäß behördlichen Vorschriften
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Giftig, reproduktionstoxisch, umweltgefährlich
- REACH: Registriert
- ChemVerbotsV (Deutschland): Abgabebeschränkt – Verkauf nur an fachkundige, gewerbliche Anwender (gewerbepflichtig)
- Transport: Kein Gefahrgut nach ADR (in fester Form, nicht brennbar)
Hinweis
Blei(II)-oxid ist toxisch und umweltgefährlich.
Bei der Handhabung sind geschlossene Systeme oder Abzüge zu verwenden.
Lagerung kühl, trocken, luftdicht verschlossen und getrennt von Säuren, Reduktionsmitteln und Lebensmitteln.