CAS-Nummer: 598-63-0
Gefahrstoff: Ja (GEFAHR)
Gewerbepflichtig: Ja
Das Sicherheitsdatenblatt steht auf Anfrage zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf.
EVE Download:
EVE_ChemVO_Formular
P: 201‐202‐273‐301+312‐304+340+312‐308+313[2
H: 360Df‐302+332‐373‐410


Blei(II)-carbonat ≥98 %, p.a., ACS – hochwertiges Blei(II)-Salz für Analytik, Synthese und Materialwissenschaften (abgabebeschränkt)
Blei(II)-carbonat (PbCO₃) ist ein weißes, feinkristallines, schwer lösliches anorganisches Salz. In p.a.-Qualität (pro analysi) und nach ACS-Standard eignet sich die Substanz für präzise analytische Anwendungen, qualitative und quantitative Bestimmungen, die Herstellung von Referenzmaterialien sowie für Forschungszwecke in der anorganischen Chemie und Materialwissenschaft.
Aufgrund seiner chemischen Eigenschaften wird Blei(II)-carbonat u. a. in der Pigmentforschung, in korrosionschemischen Untersuchungen, als Ausgangsstoff für Bleiverbindungen und in der analytischen Geochemie eingesetzt.
Produkteigenschaften
- Bezeichnung: Blei(II)-carbonat ≥98 %, p.a., ACS
- Chemische Bezeichnung: Blei(II)-carbonat
- Summenformel: PbCO₃
- CAS-Nummer: 598-63-0
- EG-Nummer: 209-943-4
- Molare Masse: 267,21 g/mol
- Reinheit: ≥ 98 % (p.a., ACS)
- Qualität: Pro Analysi / ACS
- Aussehen: Weißes, kristallines Pulver
- Geruch: Geruchlos
- Löslichkeit: Praktisch unlöslich in Wasser, löslich in Säuren
- Dichte: ca. 6,6 g/cm³
- Verpackungsgrößen: 25 g, 50 g, 100 g, 250 g
Qualitätsmerkmale
- Analysenqualität p.a. / ACS – geeignet für Labor, Forschung und akademische Anwendungen
- Ideal für: Synthesen von Bleiverbindungen, Geochemische und materialwissenschaftliche Untersuchungen, Pigmentanalytik und historische Kunststoff-/Materialanalysen, Qualitative und quantitative Laborbestimmungen, Konstante Reinheit & chargenzertifiziert, Rückverfolgbarkeit gemäß gängigen Qualitätsstandards
Sicherheitshinweise
- Blei(II)-carbonat ist toxisch und umweltgefährlich. Der Umgang darf nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
- Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H301 – Giftig bei Verschlucken
- H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- H360Df – Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
- H400/H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
P-Sätze (Auszug):
- P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
- P260 – Staub/Nebel nicht einatmen
- P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz tragen
- P308 + P313 – Bei Exposition: Ärztlichen Rat einholen
- P501 – Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften entsorgen
Rechtliche Lage beim Verkauf
- Einstufung nach CLP: Giftig, reproduktionstoxisch (Kat. 1B), umweltgefährlich
- REACH: Registriert
- Chemikalien-Verbotsverordnung (Deutschland): Abgabebeschränkt / nur an berufsmäßige Anwender, Dokumentations- und Sachkundenachweis erforderlich
- Transport: Gefahrgut – UN 2291, Klasse 6.1
- NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz): Nicht betroffen. Blei(II)-carbonat gehört nicht zu psychoaktiven Stoffgruppen und fällt daher nicht unter das NpSG.
Hinweise
- Trocken und fest verschlossen lagern
- Kontakt mit Säuren vermeiden → Gefahr der Bildung löslicher, stark toxischer Bleisalze
- Arbeitsbereiche sorgfältig dekontaminieren
- Lebensmittelkontakt strikt vermeiden